Angebot Berufsunfähigkeit - seriös?

Hallo,

vor wenigen Tagen saß ein Versicherungsvertreter bei mit.
Ich wollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ohne nähere Informationen abzufragen bot er mir eine BU (so nannte er es) mit 750 € monatl. Rente an. Ohne Verweisungsklausel. Die Beitragssumme war happig.
Aber die Beitragssumme war nicht das Problem.
Ich habe das Gefühl die Summe der Rente war aus der Luft gegriffen.
Ich habe mich heute hingesetzt und ausgerechnet wieviel ich benötigen würde, wenn ich morgen berufsunfähig werden.
Ich habe meinen Bruttolohn genommen, 10 % draufgeschlagen und dann das Netto ausgerechnet.
Dann habe ich nachgeschaut was ich als Erwerbslosenrente und aus dem betrieblichen Fonds erhalten würde. Die Differenz habe ich als abzusichernde Summe bestimmt.
Das halbiert das Angebot des Versicherungsverteters.

Habe ich falsch gerechnet oder war das Angebot seriös?

Gruß

Bori

Hallo,

nach Ihrem Nicknamen zu beurteilen gehe ich davon aus,
dass Sie Jahrgang 1974 sind und damit keinen Anspruch auf eine
Berufsunfähigkeitsabsicherung über die gesetzliche Rentenversicherung haben.
Das bedeutet, eine Erwerbsminderungsrente würden Sie nur bei
völliger Erwerbsunfähigkeit erhalten.

Bei einer Berufsunfähigkeitsrente kann man bei den meisten Versicherer zwischen 70 - 80 % vom Nettoeinkommen absichern.

Also rechnen Sie selbst - wieviel ist 70 % von Ihrem derzeitigen Netto-Einkommen ?

Diese Höhe würde ich empfehlen.

Ob der Ihnen angebotene Tarif der richtige ist, kann ich allerdings nicht beurteilen, da ich weder den Tarif, noch den mtl. Beitrag,
noch Ihren Beruf kenne.

Gruß Merger

Hallo,

wer ohne Analyse der konkreten Umstände und ohne, dass vom Interessenten eine Vorgabe gemacht wurde, einfach irgendeine BU-Rentenhöhe anbietet, arbeitet vermutlich nicht im Kundeninteresse.

Eine vorhandene Absicherung (privat oder über den Betrieb) zu berücksichtigen, ist sicherlich in Ordnung. Sich solche Verträge bei der Gelegenheit nochmals anzusehen und neu zu bewerten, bestimmt auch.

Entgegen landläufiger Versicherer-Werbung bekommen nach wie vor viele, die berufsunfähig werden, auch eine Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Bei meinen Mandanten ist das jedenfalls so. Die Frage ist nur, ob das auch immer so bleiben wird und ob man sich darauf verlassen kann?

Für die Bestimmung der richtigen Höhe der BU-Absicherung muss auch daran gedacht werden, ob ein Teil der Altersvorsorge daraus mitfinanziert werden muss? Denn es geht bei einer Absicherung der Berufsunfähigkeit ja nicht nur darum, wovon man aktuell lebt, sondern auch, wer weiter in die Altersvorsorge zahlt?

Der Maßstab des Nettoverdienstes zur Bestimmung einer BU-Absicherung hinkt in sofern, als dass man sein jetziges Netto mit einem zukünftigen „BU-Brutto“ vergleicht. Aber auch eine BU-Rente muss versteuert werden und wenn es ganz doof läuft, zahlt man eventuell auch noch Krankenkassenbeiträge darauf. Und muss, wie gesagt, vermutlich davon auch noch Geld für die Altersvorsorge abzwacken.

Daher ist es in der Praxis eher so, dass die Versicherer mit ihren Annahmegrenzen (maximal XX % vom Brutto oder Netto) eher ein begrenzender Faktor sind. Der Bedarf kann manchmal durchaus höher sein.

Mit freundlichen Grüßen aus Osnabrück

Matthias Helberg

  • Versicherungsmakler -

Mal wieder Unsinn von Dir

Hallo,

Hallo,

nach Ihrem Nicknamen zu beurteilen gehe ich davon aus,
dass Sie Jahrgang 1974 sind und damit keinen Anspruch auf eine
Berufsunfähigkeitsabsicherung über die gesetzliche
Rentenversicherung haben.
Das bedeutet, eine Erwerbsminderungsrente würden Sie nur bei
völliger Erwerbsunfähigkeit erhalten.

Ach ja ? Als angeblicher „Versicherungsfachmann“ hast Du noch nie was von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gem. § 43 Abs. 1 SGB VI gehört ???
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html
In diesem Fall muß die BU-Rente vor allem die Differenz zwischen dem ursprünglichen Vollzeitentgelt und einer evtl. Teilzeitbeschäftigung plus Rente ausgleichen.
Eine BU-Versicherung sollte auch den Fall absichern, wenn keine völlige BU besteht, sondern ebenfalls nur noch zeitlich eingeschränkt im bisherigen Beruf gearbeitet werden kann, ohne daß ein Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente besteht

Bei einer Berufsunfähigkeitsrente kann man bei den meisten
Versicherer zwischen 70 - 80 % vom Nettoeinkommen absichern.

Ist oft gar nicht zwingend nötig (s.o), aber bringt natürlich höhere Versicherungssummen.

Gruß Merger

Kopfschüttelnd Wolfgang

1 Like

Hallo,

ich bin mir ziemlich sicher, dass Merger schon mal von „teilweiser Erwerbsminderung“ gehört hat.

Eine pauschale Berechnung ohne weitere Angaben ist natürlich schwierig bis unmöglich.

Eine vom UP berechnete „Lücke“ von 375,–€ halte ich bei mindestens
95% aller Personen für falsch!

Die Leistungen aus der EMR werden doch gerne überschätzt.

Gruß
tycoon

Hallo,

meine Antwort bezog sich auf die Berufsunfähigkeit und auf sonst nichts anderes. Und diese ist in der GRV für Jahrgänge ab 1961 weg gefallen.

Habe ich etwas über eine teilweise Erwerbsminderung geschrieben ?

Ob eine Berufsunfähigkeitsrente von 80 % des Nettoeinkommens erforderlich ist, dass kann im höchsten Fall der Fragende entscheiden und nicht ein User mit Nick-Namen Wolfgang.

Wie meine Empfehlung im Einzelfall aussieht, ist allein meine Entscheidung, denn ich muss bei einer Beratung entsprechend auch die Verantwortung tragen.

Aber es ist im Grunde immer sinnvoll, die tatsächliche Differenz anzubieten und dem Kunden die Entscheidung dazu zu überlassen,
was dann natürlich auch im Beratungsprotokoll festgehalten wird.

Gruß Merger

Hallo,

Hallo,

meine Antwort bezog sich auf die Berufsunfähigkeit und auf
sonst nichts anderes.

Das ist falsch. Du hast sehr wohl noch etwas anderes geschrieben (les es halt selber nach)
Das bedeutet, eine Erwerbsminderungsrente würden Sie nur bei
völliger Erwerbsunfähigkeit erhalten.

Dieser Satz ist jedoch in seiner Ausschließlichkeit („nur“) bezüglich voller Erwerbsminderung sachlich falsch.

Habe ich etwas über eine teilweise Erwerbsminderung
geschrieben ?

Eben nicht. Falschberatung kann auch durch Auslassen erfolgen.

Ob eine Berufsunfähigkeitsrente von 80 % des Nettoeinkommens
erforderlich ist, dass kann im höchsten Fall der Fragende
entscheiden und nicht ein User mit Nick-Namen Wolfgang.

Das habe ich nicht entschieden, denn ich habe für mein Beispiel nicht das Wort " nur" verwendet, sondern das Wort " auch". Vielleicht findest Du ja jemanden, der Dir den Unterschied verständlich macht.

Wie meine Empfehlung im Einzelfall aussieht, ist allein meine
Entscheidung, denn ich muss bei einer Beratung entsprechend
auch die Verantwortung tragen.

Aber es ist im Grunde immer sinnvoll, die tatsächliche
Differenz anzubieten und dem Kunden die Entscheidung dazu zu
überlassen,

Aber nur dann, wenn dem Kunden auch alle Optionen erläutert werden.

was dann natürlich auch im Beratungsprotokoll festgehalten
wird.

Hoffentlich

Gruß Merger

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

Hallo Straßenbahnfahrer (passt besser)

Hallo,

Hallo,

meine Antwort bezog sich auf die Berufsunfähigkeit und auf
sonst nichts anderes.

Das ist falsch. Du hast sehr wohl noch etwas anderes
geschrieben (les es halt selber nach)

Man soll nicht andere falsch interpretieren,
wenn man keine Ahnung hat.

Das bedeutet, eine Erwerbsminderungsrente würden Sie nur bei
völliger Erwerbsunfähigkeit erhalten.

Dieser Satz ist jedoch in seiner Ausschließlichkeit („nur“)
bezüglich voller Erwerbsminderung sachlich falsch.

Habe ich etwas über eine teilweise Erwerbsminderung
geschrieben ?

Eben nicht. Falschberatung kann auch durch Auslassen erfolgen.

aber klar doch, dann müssen wir das ganze auch noch ausbauen,
auf Arbeitslosigkeit wie auch auf Krankheit und auf sonstige Möglichkeiten.

Ob eine Berufsunfähigkeitsrente von 80 % des Nettoeinkommens
erforderlich ist, dass kann im höchsten Fall der Fragende
entscheiden und nicht ein User mit Nick-Namen Wolfgang.

Das habe ich nicht entschieden, denn ich habe für mein
Beispiel nicht das Wort " nur" verwendet, sondern das Wort " auch". Vielleicht findest Du ja jemanden, der Dir den
Unterschied verständlich macht.

Richtig Entscheidungen kannst Du nicht für den Fragenden treffen.

Wie meine Empfehlung im Einzelfall aussieht, ist allein meine
Entscheidung, denn ich muss bei einer Beratung entsprechend
auch die Verantwortung tragen.

Aber es ist im Grunde immer sinnvoll, die tatsächliche
Differenz anzubieten und dem Kunden die Entscheidung dazu zu
überlassen,

Aber nur dann, wenn dem Kunden auch alle Optionen erläutert
werden.

Richtig, aber nur bei einer persönlichen Beratung und bestimmt nicht in einem Forum.

was dann natürlich auch im Beratungsprotokoll festgehalten
wird.

Hoffentlich

Wie schlau doch ein Straßenbahnfahrer sein kann.

Gruß Merger

Hallo,

Ohne nähere Informationen abzufragen bot er mir eine BU (so nannte er es) mit 750 € monatl. Rente an.

Damit dürfte er sich schon disqualifiziert haben.

Ich habe das Gefühl die Summe der Rente war aus der Luft gegriffen.

Wenn er keine Informationen zu deinem Einkommen hatte, stimme ich Dir zu.

Ich habe meinen Bruttolohn genommen, 10 % draufgeschlagen und dann das Netto ausgerechnet.

Warum hast Du nicht Dein Netto genommen und da einen Zuschlag für KV und GRV genommen ?

aus dem betrieblichen Fonds erhalten würde. Die Differenz habe ich als abzusichernde Summe bestimmt.

Das ist riskant. Werden mit Sicherheit beide Leistungen gleichzeitig gewährt ?

Habe ich falsch gerechnet oder war das Angebot seriös?

Du hast vielleicht falsch gerechnet, das Angebot war aber auf jeden Fall nicht seriös.

Hol Dir weitere Angebote ein und achte genau darauf, ob die Kollegen die vorhanden Absicherung berücksichtigen.

Gruß

Nordlicht