Eine Handwerkfirma (Kanalbau) erstellt ein Angebot über einen Kanalanschluß, welches Eventualpositionen (EP) enthält. In Abhängigkeit von der realen Situation im Kanal wären diese notwendig oder nicht. Ohne Rückfrage werden Arbeiten inklusive der Eventualpositionen durchgeführt, zwei Tage später und nach Abschluß aller Arbeiten wird der Auftragnehmer über „notwendige Mehrkosten“ von etwa 30% telefonisch informiert.
Frage:
- Musste die Handwerksfirma den AN über das Notwendigwerden von Eventualpositionen nicht VORAB informieren?
- Kann der AN die Zahlung der Rechnung in Teilen verweigern?
- Spielt es eine Rolle, ob das Notwendigwerden der Eventualpositionen VOR Beginn der gesamten Bauarbeiten telefonisch mit den Entsorgungsbetrieben der Gemeinde hätte geklärt werden können, die Handwerksfirma dieses aber nicht getan hat?
Danke im Voraus,
Michael