Angebot mit falschem Angebotsinhalt

Hallo,

stellt euch mal folgendes Szenario vor:

Eine Firma erstellt für einen Geschäftskunden (Leiter einer Abteilung in einem Konzern) ein Angebot für eine Dienstleistung. Das Angebot passt für den Leiter soweit, nur möchte er das Budget aus einem anderen Topf nehmen und dazu muss das Angebot umgeschrieben werden. Statt dem eigentlichen Thema wird jetzt von dem Dienstleister etwas angeboten, was er eigentlich nicht kann. Im Prinzip werden mit diesem Fakeangebot also interne Stellen des Konzerns getäuscht (Einkauf, Controlling usw.). Wir „scharf“ das ganze ist, kann ich nicht beurteilen.

Meine Frage zu dem Szenario:
Einerseits klar, dass der Dienstleister diesen Weg mitgeht bzw. mitgehen muss (er möchte Aufträge und vor allem den Kunden nicht verlieren), aber andererseits ist das für den Dienstleiter ein seltsames Gefühl. Was kann denn da rechtlich passieren?

Gruß
AXL

Hallo,

ich würde mal sagen, dass es sich um Beihilfe zum versuchten Betrug handelt, sofern der Abteilungsleiter mit der Täuschung sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil verschaffen will und damit stellt es nach § 27 StGB i.V.m. § 263 StGB eine Straftat dar.

Schöne Grüße

Martin

Hallo,

dankr für die Antwort.
Das nicht, da es sich bei der DIenstleistung darum handelt, strategische Ziele seiner Abteilung voranzutreiben. Also bereichert wird hier niemand.

Gruß
AXL