Angebot schreiben als Kleinunternehmer

Liebes Forum !

Für einen Kunden soll eine Nachsynchronisation angefertigt werden. Dieser Kund möchte ein schriftliches Angebot erhalten.
Wenn der Verfasser des Angebots noch den Kleinunternehmerstatus hat, also bei entsprechnder Rechnungsstellung auch die Mwst nicht ausweisen wird, wie wird dann bei Verfassung des Angbots vor gegangen?

Wird dort auch Paragraph 19 vermerkt?
Wird Mwst mit 0 % angegeben?

Was ist die beste Formulierung?
Ich bin über jeden Tip mehr als dankbar, meine google recherche zu dem thema hat mich eher verunsichert als bereichert.

Vielen Dank…

auf rasche Antworten sich freunend!

Oliver

Hallo,

Kunde ist Unternehmer oder Endkunde?

Im Übrigen ist das keine Steuerfrage. Um sich als vorzugsberechtigtes Unternehmen die Vorsteuer erstatten zu lassen müssen Rechnungen bestimmte Anforderungen erfüllen. Ein Angebot ist aber keine Rechnung. Also stellt sich lediglich die Frage, wie Preise angegeben werden müssen. Und da ist eben zwischen Endkunden und Unternehmen zu unterscheiden. Auf der sicheren Seite ist man immer, wenn man gegenüber Endkunden den Preis angibt, der die (evtl. nachher auf einer Rechnung nicht extra ausgewiesene) Umsatzsteuer enthält. So würde ich jedenfalls die Preisangabenverordnung interpretieren. Gegenüber Unternehmern ist es jedoch üblich, dass nur Nettopreise angegeben werden.

Grüße