Angebot schreiben - Pflichtangaben?

Hallo, liebe w-w-w-ler,

ja, das Archiv habe ich bereis durchsucht, aber leider keine Übersicht gefunden :smile:

Wie man eine Rechung schreibt, weiss ich, Angebote habe ich allerdings bisher selten verschickt.

Folgendes würde ich gerne wissen:

Gibt es für die Angebotserstellung bei Kleingewerbetreiebenden Pflichtangaben? (Mal abgesehen von eigenem Namen und Adresse)

Muss Name und Adresse des Empfängers darauf stehen, oder reicht es, wenn man bspw. schreibt „Angebot über die Überarbeitung der Webseite www.domain.de“?

Gibt es die Möglichkeit zu schreiben „Angebot ist unverbindlich und nur ein Richtwert, bei Mehraufwand würde folgender Stundensatz berechnet“ ? Oder sind die immer verbindlich, egal was man schreibt?

Muss ein Angebot eine Nummerierung und ein Datum haben?

Vielen Dank für eure Hilfe!

yummi

Hallo

Ich habs nicht genau durchgelesen, aber schau mal auf dieser Seite, die ist sehr gut und einfach formuliert. Da findest du irgendwo auch was zu deiner Frage

http://www.klicktipps.de/gewerbe2.php#buchhaltung

Viele Grüße
Simsy

schon
Du unterliegst damit zunächst den Angaben bei Geschäftsbriefen, auf einem solchen wirst dur wahrscheinlich dein Angebot abgeben wollen. Übrigens für E-mails gilt das genauso
http://www.nuernberg.ihk.de/ihk_nbg/IHK_NBG/Home/Ges…

Gibt es für die Angebotserstellung bei Kleingewerbetreiebenden
Pflichtangaben? (Mal abgesehen von eigenem Namen und Adresse)

Wie bei jedem anderen Unternehmen.

Muss Name und Adresse des Empfängers darauf stehen, …

…dessen, an wen sich das Angebot richtet? Falls, ja = selbstverständlich.

oder teicht es, wenn man bspw. schreibt „Angebot über die
Überarbeitung der Webseite www.domain.de“?

Das Angebot sollte, um späteren ärger aus dem Weg zu gehen, so aufgeführt sein, dass eindeutig erkennbar ist, was es umfasst.

Gibt es die Möglichkeit zu schreiben „Angebot ist
unverbindlich und nur ein Richtwert, bei Mehraufwand würde
folgender Stundensatz berechnet“ ? Oder sind die immer
verbindlich, egal was man schreibt?

Das kannst du schreiben…unverbindlich…freibleibend usw.
Aber was will einer mit einem unverbindlichen Angebot? Will er nachher kaufen wird er das spezifiziert haben wollen.

Muss ein Angebot eine Nummerierung und ein Datum haben?

Hallo zusammen,

vielen Dank schonmal.
Auf der Klicktipps-seite gab es leider keine ausführlichen Informationen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss neben den allgemeinen Pflichtangaben für Geschäftspapiere also schon Name und Anschrift des
Empfängers auf dem Angebot stehen, das Angebot also schon an eine Person gerichtet sein.

Braucht ein Angebot denn eine Datierung und eine fortlaufende Nummer?

Danke und Gruss,

yummi

Hallo!

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss neben den
allgemeinen Pflichtangaben für Geschäftspapiere also schon
Name und Anschrift des
Empfängers auf dem Angebot stehen, das Angebot also schon an
eine Person gerichtet sein.

Ich vermute, Vorschrift ist das nicht. Aber wenn dann 100 Leute vor der Tür stehen, die dieses Angebot gelesen haben und annehmen, wirst Du vielleicht ein Terminproblem kriegen.

Braucht ein Angebot denn eine Datierung und eine fortlaufende
Nummer?

Datierung wäre sinnvoll, damit klar ist, bis wann Du an das Angebot gebunden bist. Nummer braucht es nicht.
Major

Hallo

vielen Dank schonmal.
Auf der Klicktipps-seite gab es leider keine ausführlichen
Informationen.

Stimmt, über das Angebot nicht wirklich.

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss neben den
allgemeinen Pflichtangaben für Geschäftspapiere also schon
Name und Anschrift des
Empfängers auf dem Angebot stehen, das Angebot also schon an
eine Person gerichtet sein.

Wenn das Angebot verbindlich sein soll, dann muss es meiner Meinung nach an eine bestimmte Person gerichtet sein.

Du kannst aber auch ganz allgemein was anbieten. Das ist dann meines Wissens juristisch gesehen eine Aufforderung an die Kunden, dir ein verbindliches Angebot zu machen, indem sie sagen, sie kaufen die von dir beschriebene Ware o.ä., und wenn du denen diese Ware dann gibst, damit nimmst du deren Angebot verbindlich an.

Das ist meiner Meinung nach der Normalfall, wenn ein Geschäft Werbung oder Schaufensterauslagen mit Preisauszeichnungen macht. (unverbindliche Auskunft, kann nicht beschwören, dass es so stimmt)

Allerdings wird sich ein Geschäftsmann natürlich hüten, dann auf einmal zu sagen, April April, wir verkaufen das Zeug garnicht. Normalerweise wird er sich immer so verhalten, als sei seine Werbung ein verbindliches Angebot gewesen, da er ja nicht seine Kunden vergraulen will.

Braucht ein Angebot denn eine Datierung und eine fortlaufende
Nummer?

Nein, das sind nur die Rechnungen, die das zwingend brauchen.
Es empfiehlt sich aber irgendsowas in der Richtung, weil du leicht völlig durcheinanderkommen kannst, wenn du mehr als 3 Kunden hast. Mach es am besten von Anfang immer so, dass du dich immer zurechtfindest, auch wenn du alle Geschäftsvorgänge vergisst und den Überblick verlierst. Wenn du irgendwann plötzlich ganz viele Aufträge kriegst, wirst du keine Zeit mehr dafür haben, dir sowas neu einzurichten und dich daran zu gewöhnen.

Viele Grüße
Simsy

Sprichst Du hier

  • von einem einzelnen Angebot für einen speziellen Kunden
  • oder eher von so was wie einer Preisliste?

Gibt es für die Angebotserstellung bei Kleingewerbetreiebenden
Pflichtangaben? (Mal abgesehen von eigenem Namen und Adresse)

Es gibt keine Pflichtangabenwie bei einer Rechung. Aber einige Sachen sind logisch, z. B. das, was Du schon genannt hast.

Muss Name und Adresse des Empfängers darauf stehen, oder
reicht es,

Macht Sinn, wenn es für einen Kunden ist.

wenn man bspw. schreibt „Angebot über die
Überarbeitung der Webseite www.domain.de“?

Macht Sinn, wenn es für eine spezielle Arbeit ist.

Muss ein Angebot eine Nummerierung und ein Datum haben?

Numerierung wäre nur für die eigene Ordnung sinnvoll, falls man viele Angebote schreibt.

Ein Datum sollte es wie jedes Schriftstück tragen.
Außerdem sollte ins Angebot ein HInweis darauf, wie lange die im Angebot genannten Preise gelten.

Gibt es die Möglichkeit zu schreiben "Angebot ist
unverbindlich und nur ein Richtwert,

Würdest Du, wenn ein Handwerker Dir so was schreibt, einen Auftrag erteilen?

bei Mehraufwand würde folgender Stundensatz berechnet"?

Das sollte man nur machen, wenn nötig, kann aber ggf. sinnvoll sein.

Oder sind die immer verbindlich, egal was man schreibt?

Ein Angebot ist ein angebotener Vertrag. Wen der Andere akzeptiert, ist der Vertrag geschlossen.
Nachträgliche Änderungen sind schwierig.
Genaueres musst Du im Recht-Forum fragen

„Angebot über die Überarbeitung der Website www.domain.de“?

Speziell bei Webseiten, um die es Dir ja wohl geht, macht folgende Gliederung Sinn ((Bei den Euros eine Spalte mit Einzelpreis und eine mit Gesamtpreis - wie nachher auf der Rechnung)):

1 Stück Erste Seite und Konzept 110,00 € | 110,00 €
13 Stück Weitere Seiten 40,00 € | 520,00 €
8 Stück Einsetzen von Fotos, Bildern, Logos 5,00 € | 40,00 €
5 Stück Einsetzen Links zu E-Mail-Adressen, PDF-Dokumenten und anderen Homepages 2,00 € | 10,00 €
Aufbereiten von Fotos, Bildern, Logos 30,00 €/h

Falls auf dem Server PHP läuft, ermäßigt sich der Einzelpreis für Position 2 auf 32,00 €.

((Weitere Sätze:smile:)
Die in diesem Angebot genannten Mengen entsprechen dem für uns erkennbaren Stand Ihrer jetzigen Website.
Im Auftragsfall werden die tatsächlich von Ihnen angeforderten und erbrachten Leistungen berechnet.
((Bei Website-Kunden kommt der Appetit beim Essen))

((noc hein möglicher Satz:smile:)Wir stellen während des Projektfortschritts eine Tabelle online zur Verfügung, in der die aktuell aufgelaufenen Kosten verfolgt werden können.

((Wenn kein Kleingewerbe:smile:) Das Angebot gilt zuzüglich 19% MwSt.

Geschätzte Projektdauer ab Auftragsklärung und Auftragserteilung xx Werktage. ((schätz was und schreib dann doppelt so viel hin))

Im Projektpreis sind für 4 Wochen nach Projektabschluss kleine Änderungen und die Korrektur von Rechtschreibfehlern enthalten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.


Gruß JoKu

P.s.: In Klicktipps steht wirklich noch wenig zum Thema Angebote.
Ich muss mich demnächst mal an die Arbeit machen. …
Co-Autoren dürfen sich gerne beteiligen und werden auf Wunsch namentlich genannt.

Hallo zusammen,

vielen Dank für die fleissigen Antworten!

Sprichst Du hier

  • von einem einzelnen Angebot für einen speziellen Kunden
  • oder eher von so was wie einer Preisliste?

Hier geht es in der Tat um für den Einzelfall kalkulierte Angebote, die sich auch wirklich nur auf dieses spezielle Projekt beziehen und nicht übertragbar sind.

Ein Datum sollte es wie jedes Schriftstück tragen.
Außerdem sollte ins Angebot ein Hinweis darauf, wie lange die
im Angebot genannten Preise gelten.

Daran hatte ich noch gar nicht gedacht, macht aber wirklich Sinn.

Die in diesem Angebot genannten Mengen entsprechen dem für uns
erkennbaren Stand Ihrer jetzigen Website.
Im Auftragsfall werden die tatsächlich von Ihnen angeforderten
und erbrachten Leistungen berechnet.
((Bei Website-Kunden kommt der Appetit beim Essen))

das ist genau der Grund, warum ich an einen Stundenlohn für Mehraufwand dachte. Die Erfahrung hat gezeigt, dass den Kunden im Laufe der Erstellung immer mehr eingefallen ist.

Geschätzte Projektdauer ab Auftragsklärung und
Auftragserteilung xx Werktage. ((schätz was und schreib dann
doppelt so viel hin))

klingt gut :smile:

Im Projektpreis sind für 4 Wochen nach Projektabschluss kleine
Änderungen und die Korrektur von Rechtschreibfehlern
enthalten.

das klingt gefährlich. „Kleinere Änderungen“ ist ein sehr weit auslegbarer Rahmen. Hatte grade schon insgesamt 7 Stunden Telefonsupport, die vom Kunden ganz sicher als „kleine Hilfestellung“ angesehen wurden.

das Sternchen hast du dir aber verdient :smile:

Hi,

Oder sind die immer verbindlich, egal was man schreibt?

Ein Angebot ist ein angebotener Vertrag. Wen der Andere
akzeptiert, ist der Vertrag geschlossen.
Nachträgliche Änderungen sind schwierig.

Jain. In Branchen, in denen sich z.B. Preise für Rohstoffe tagesaktuell ändern können, werden Preisanpassungklauseln eingebaut. Wenn du so willst, ist das eine „nachträgliche“ Änderung, die aber vorher - für beide Seiten nachvollziehbar - vereinbart wird.

Beispiel:
Es wurden mir ICs angeboten, deren Berechnungsbasis der Dollarkurs zu einem bestimmten Zeitpunkt war. Dann muß ich mir aktuell ausrechnen, was die Tierchen zum Zeitpunkt der Bestellung kosten.
Die Kupfer-Leute (Anbieter von Kabeln z.B.) bauen auch eine Preisanpassung an die aktuellen Kupferpreise ein.
Der Kupferzuschlag: http://de.wikipedia.org/wiki/Kupferzuschlag

Ulrich