hallo.
„Verschlammung“ einer Fußbodenheizung in einem älteren
Bestandssystem, an welchem noch ein Heizkörperkreis
angeschlossen ist, kann über verschiedene Maßnahmen mit
unterschiedlichen Kosten gelöst werden (Spülen der Anlage,
Wasserbehandlung, Systemtrennung, Schlammfilter).
beide kreise waren getrennt und hingen an einem uralt-ölkessel.
Inwieweit
das gesamte System vor der Maßnahme verschlammt war (davon ist
auszugehen) und durch das Spülen bestimmte Komponenten im
Nachgang stärker in Mitleidenschaft gezogen wurden ==> unklar
und beweisunsicher.
es wurde ein neuer pufferspeicher eingebaut, aus dem beide kreise (die dann nicht mehr getrennt waren) gespeist wurden.
unklar und beweisunsicher. Der in deinem anderen Posting
angedeutete Garantiefall Pufferspeicher (Bestand?)
nein. neu.
ist
hinsichtlich der Herstellerangabe zweifelhaft ==>
Systemtrennung als Voraussetzung einer Garantie?
ja. eben weil (zumindest den fachleuten) bekannt ist, daß - insbesondere alte - fußbodenheizungen nicht sauerstoffdicht sind und eben dieser sauerstoff den pufferspeicher schädigen kann.
Was genau hat nicht ordentlich funktioniert?
wie gesagt: ausfälle der heizungsanlage, verstopfung der heizkörper durch den schlamm der fußbodenheizung.
Hat es sich
verschlechtert gegenüber vorherigem Zustand?
natürlich. vorher war zwar der kessel alt und hat viel öl gefressen, hat aber das haus ordentlich beheizt.
Welche Zusagen
bestanden vor Ausführung der Arbeiten?
was für eine frage… daß damit geld gespart wird und natürlich alles wunderbar läuft.
Die Mangelanzeige fand vor/nach Abnahme der Maßnahme statt?
(Alleine dieses Thema ist sehr umfangreich, wenn man in
Details zum Vertrag und Auftrag geht)
dummerweise wurde die heizung im sommer eingebaut. beim testlauf war alles super. die probleme sind dann in der mitte der ersten heizperiode aufgetreten.
abnahme und bezahlung des ganzen war natürlich vorher.
Wie bereits geschrieben, gehört die „andere“ Komponente zum
Bestand? Dann läge ein Fehler im Bestand vor.
nein.
Es mangelte also nicht an der Zustimmung des Auftraggebers? *
nein. der wollte schließlich sein haus wieder warm haben.
stellt er eine rechnung.
Für eine Leistung, die den gewünschten Erfolg gebracht hat.
Möglicherweise eine sog. „Sowieso-Leistung“ zum Bestand.
die aber von vornherein bestandteil des angebots hätte sein müssen.
Und,
das kann man nur anhand technischer Klärung ermitteln, für
eine Leistung, die vermutlich/offensichtlich für die
langfristige Funktion einer Bestandsanlage erforderlich ist.
keine bestandsanlage. anschluß bestehender heizkreise an eine neue heizanlage.
Das Spülen der Anlage alleine war nicht ausreichend. War
günstig?
nochmal:
das spülen der anlage war nicht ausreichend, weil nicht gründlich genug durchgeführt.
wäre der verschmutzungsgrad vorher ordentlich analysiert worden (und das geht durchaus), hätte man anders vorgehen können.
das hat mit günstig nix zu tun. der fachmann hat einfach nix anderes angeboten und der kunde hat sich darauf verlassen, daß das ausreicht. dafür beauftragt man ja normalerweise fachmänner!
gruß
michael