Hallo allerseits,
mal angenommen, jemand erstellt im Internet ein Angebot über eine Ware oder Dienstleistung und beschreibt dort ganz ausführlich den Erfüllungsweg. Er bemerkt nirgends, dass es sich um ein unverbindliches handelt. Nun kommt ein anderer daher und will das Angebot annehmen. Es kommt zum Vertrag und kurz vor der Unterschrift bemerkt der Anbieter, daß noch Randbedingungen existieren. Diese sind möglicherweise ungünstig für den Käufer aber absolut unnötig für das Dienstleistungsobjekt. Der Anbieter will es nur einfach so.
Kann sich der Angebotsnehmer auf das Angebot als verbindliches berufen oder hat er, wenn die Verbindlichkeit nicht eindeutig genannt wurde, mit „Pferdefüßen“ zu rechnen?
bye
Micha