Gilt das auch wenn im Gespräch nicht darauf hingewiesen wird,
dass es etwas kostet?
Wenn jemand für Angebosterstellung ein Honorar haben will, wird das i.d.R. vorher angekündigt. Ich habe aber auch schon gehört, dass Baufirmen, wenn sie eine Absage erhalten haben, versuchen, hinterher ihren Aufwand vergütet zu bekommen. Aus deren Sicht verständlich, allerdings muß man sich das nicht gefallen lassen, wenn es nicht vorher vereinbart war. In einem Fall aus meiner Kundschaft ist die Firma damit allerdings vor gericht durchgekommen.
Wie hoch können diese Kosten sein?
Kann man nicht sagen, aber mehrere hundert Euro kann man veranschlagen.