Was muss ein Spanier beachten, wenn er als Freiberufler/in in Spanien Sprachkurse für Spanier anbieten möchte (keine Sprachreisen)? Situation hierbei: sein Wohnsitz ist in Deutschland und er ist dort als Freiberufler beim Finanzamt gemeldet. Wer kann hier etwas zur rechtlichen/steuerlichen Situation sagen? Vielen Dank:smile:
Servus,
sobald ihm in Spanien bei der Durchführung der Kurse eine „feste Einrichtung“ (z.B. ein abschließbarer Schrank für Lehrmaterial) zur Verfügung steht, wird er mit den Einkünften aus den Kursen steuerpflichtig in Spanien.
Wenn er insgesamt in D ansässig im Sinn des DBA Spanien bleibt, ist er in Spanien beschränkt steuerpflichtig, d.h. nur mit den Einkünften aus den Kursen, aber ohne die steuerlichen Vergünstigungen, die sich auf die Person beziehen.
Wenn in Spanien keine feste Einrichtung zur Verfügung steht, ist der Freiberufler auch mit seinen Einkünften aus den in Spanien durchgeführten Kursen in D steuerpflichtig, wenn er in D ansässig ist und sein Unternehmen von D aus betreibt.
Wie genau gegenüber dem spanischen Fiskus der Nachweis geführt werden muss, dass keine feste Einrichtung in Spanien zur Verfügung steht, kann ich im Detail nicht sagen. Grundsätzlich sind aber die Finanzverwaltungen aller Länder, die wegen einer derartigen Regelung in DBA-Fällen den Kürzeren ziehen, ziemlich argwöhnisch und nicht leicht zu überzeugen. D.h. viel mehr als die Zahnbürste und vielleicht ein paar Bücher sollten tatsächlich vor Ort nicht gebraucht werden, wenn die Steuerpflicht in Deutschland bleiben soll.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder