Hallo und Guten Tag!
Ein Bäcker hat vor dem Laden ein Plakat mit diversen Angeboten, u.a.
Brot zu einem bestimmten Preis. Der Kund betritt darauf das Geschäft und soll dann für das Brot einen höheren Preis bezahlen.
Muss er das oder gilt der niedere Preis?
Grüße von Paul W.
Er muss es nicht, weil ihn niemand zwingen kann, das zu kaufen.
Er muss es nicht, weil ihn niemand zwingen kann, das zu
kaufen.
Aber gibt es desbezüglich nicht gewisse Vorschriften im Gesetz wider unlauteren Wettbewerb (es sei denn, die Auspreisung ist offensichtlich falsch)?
Kann sein, allerdings ohne kaufrechtliche Konsequenzen.
Levay
Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass der außen angeschriebene Preis ein Angebot des Bäckers darstellt. Der Käufer bietet dem Bäcker die Annahme des Angebotes an, indem er am Tresen das Brot verlangt. Der Bäcker muss den angebotenen Vertrag nicht abschließen (Vertragsfreiheit). Er kann sich also auf seinen Irrtum berufen und dem Kunden das Brot nun zu einem anderen Preis anbieten. Der Kunde kann das Angebot annehmen oder ausschlagen. Ein vertrag kommt grundsätzlich nur durch eine übereinstimmende Willenserklärung der vertragsparteien zu Stande.
Liebe grüße
felicia