Angebote an dritte weitergeben?

wie sieht es denn aus, Wenn ein Auftraggeber sich Angebote erstellen lässt und diese an weitere mögliche Auftragnehmer weiter gibt.

ist dies erlaubt oder nicht, und wenn ja was ist der Rechtsgrund dazu?

Dankeschön

Hallo!

das ist (ungefragt) nicht erlaubt und meistens auch in den AGB oder direkt im Anschreiben untersagt.
Nach dem Urheberrecht .

Und das bezieht sich auf Angebote zu deren Erstellung ein gewisser Aufwand gehörte, also Ortsbesichtigung, Aufmaß, Berechnungen, Zusammenstellungen, Zeichnungen usw.

Ob das bloße Ausfüllen der Einheits- und Gesamtpreise eines vom Kunden( seinem Architekten) bereitgestellten Leistungsverzeichnisses dazu gehört ?
Ich meine schon, schließlich ist das nicht öffentlich. Es war ein Angebot nur an den Kunden.

Mag sein, ein Handwerker wäre froh wenn sich weitere Interessenten melden und in Bezug auf diese Preise einen Auftrag erteilen. Der würde sich dann aber sicher nicht beschweren !

MfG
duck313

MfG
duck313

Meinste? Nach meinem bisherigen Verständnis ist dafür eine „gewisse Schöpfungshöhe“ des Werkes von Nöten.

Ich bezweifle, dass ein Gericht das Angebot eines Elektrikers auf Austausch der Elektrik in einem Haus, oder das Angebot eines Klempners auf Tausch der Heizungsanlage, oder das Angebot eines Glasers auf Tausch aller Fenster inkl. Anbringung elektrischer Jalousien usw. usf. als künstlerische Leistung ansehen würde, die sich durch Originalität oder Individualität von anderen Werken ähnlicher Art unterscheidet. Wie groß ist der Gestaltungsspielraum, den ein Handwerker gegenüber seiner Konkurrenz haben kann, um sein Angebot als geschütztes Werk anzusehen?

Also bleibt die Frage, ob der Kunde vor Erhalt des Angebotes einer Verschiegenheitserklärung zugestimmt hat. Ob sie Gültigkeit hat, wenn der Kunde sie erst mit dem Angebot bekommt, bezweifle ich - vielleicht im Rahmen der „überraschenden Klauseln“.

Es gibt für Firmen nur wenige Möglichkeiten, sich vor dem „Beratungsdiebstahl“ durch Kopieren eines Angebotes zu schützen. Es haben schon viele versucht, aber nur wenige finden einen anhaltenden, erfolgreichen Weg.

Grüße
Pierre

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parrallel bzw. additiv zur rechtlichen Sicht: wenn der mögliche weitere Auftragnehmer was von compliance und business ethics hält wird er sich diesbezüglich kritisch/ablehnend dem Auftraggeber gegenüber äußern und die übergebenen Angebote ungesehen in die Tonne befördern … in der Theorie versteht sich; dass das in der gelebten Praxis anders vorkommen mag steht auf einem anderen Papier :blush:

Ich habe das ja angedeutet, wenn dazu Pläne, Zeichnungen und Berechnungen techn. Art gehören. Wozu schlicht auch Mengenermittlungen gehören.

Aber sicherlich kann man es schlicht auch auf den Datenschutz verkürzen.
Warum wird denn so ein Bohei um die Weitergabe von Daten gemacht ?

MfG
duck313

Hallo!

Mal so ohne „de jure“ und „de facto“:

Frage dich doch mal selbst:

Wovon lebt denn ein Außendienstler / eine Aussendienst-Organisation?

Na?

Siehste!

Herzliche Grüße

Helmut

Um das sicher zu stellen, dürfte es ausreichen, wenn der potentielle Kunde die Daten des potentiellen Auftraggebers unkenntlich macht.

Denn welche schützenswerten Daten enthält eine Auflistung von Material und Arbeiten?

Und sollte das Angebot so umfangreich sein, dass es erhebliche Arbeit macht, zum Beispiel der Ausbau eines Hauses mit Elektrik, Wasser und Heizung, könnte er für das Aufmaß und die Planung Geld verlangen - bevor er das schriftliche Angebot über Arbeit und Material abgibt. Dann ist wenigstens diese fachkundige Arbeit nicht kostenfrei gewesen.

Grüße

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Findest du ein Angebot in dieser:
https://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html
Aufzählung wieder?
Ich irgendwie nicht.

Wo ist der Vertrag, der die wirksam einbezieht?

Hm? „Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten …“

Wenn nicht anderes AUSDRÜCKLICH vereinbart wurde, gibt es keinerlei Einschränkung, das Angebot weiter hzu geben.

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Vom Verkaufen. Nicht vom Angebote-machen.

Hallo „nurkucken“ - „nomen est omen“?

Das EINE geht nicht ohne das ANDERE.

Und BEIDES geht nicht gut ohne glaubhafte Informationsbeschaffung über das konkrete konditionstechnische Vorgehen des mitbietenden Wettbewerbes.

Und WIE geht das am besten:

Entsprechende Einsicht in Wettbewerbsangebote!

Herzliche Grüße

Helmut

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Echt jetzt? Wie interessant!

Und was genau willst du uns jetzt damit sagen?

Gang und gäbe…es werden die Beträge geschwärzt und somit kann ein exakt gleich lautendes und im Detail vergleichbares Angebot erstellt werden. Wenn der Auftraggeber zB. kein exaktes Leistungsverzeichnis angeben kann oder will.
Beispiel: „Mach ma Lischt in die neue Halle“

Was gar nicht geht ist zB. sich ein Angebot von Firma A und B zu holen und bei Verhandlungen mit Firma A das günstigere Angebot von Firma B im Besucherwarteraum „zufällig“ liegen zu lassen. Anschliessend macht man mit
Firma B das selbe Prozedere.

Warum genau sollte das nicht gehen?

Es ist völlig üblich, dass man den Preis zu drücken versucht, indem man die Angebote der Konkurrenz vorzeigt.

Unfair
Unmoralisch
Hinterlistig

such dir was aus

Nun, ich arbeite in der Baubranche.
Hier ist es so, dass Architekten Ausschreibungen machen, auf die man ein Angebot abgeben kann. Die Ausschreibungen sind für alle gleich. Am Ende bekommt ein Unternehmer den Zuschlag.
Alle anderen Unternehmer bekommen eine Absage, in der der Preis des „Gewinners“ aufgeführt ist, sowie die Preise aller am Verfahren Beteiligten inkl. Namen. So kann man schon einigermaßen erkennen, wo man steht.
Natürlich steht immer nur die Gesamtsumme im Vergleich und nicht die komplette Ausschreibung. Aber man kennt sich ja auch untereinander und kann auf diese Weise ungefähr sehen, woran es gehakt hat.
Ich sehe in dieser Praktik nicht sooo etwas Verwerfliches. Dadurch hat man die Möglichkeit, sich und seine Preispolitik zu hinterfragen.
Ich habe auch schon öfters von Privatpersonen Angebote von anderen Unternehmen vorliegen gehabt, die sehr ausführlich die einzelnen Positionen behandelt haben. Entweder man geht mit oder lässt es. Die Mitarbeiter möchten halt auch vernünftig bezahlt werden. Dann sollen diese Baustellen halt die Billigheimer machen. Wir kommen dann in drei Jahren zum Aufräumen :stuck_out_tongue_winking_eye: Wenn es die Myhammer-Jungs schon lange nicht mehr gibt.

Soon

Die Frage hast du gelesen?

Was für ne Frage? :wink: