hallo zusammen,
ich habe gehört, dass wenn irgendeine grosshandelskette (aldi,lidl,plus…)mit angeboten wirbt hat man das recht, dass diese auch am ersten tag des angebots bis mindestens 12 uhr erhältlich sind. stimmt das und wenn ja, wo gibt’s den passenden gesetzestext?
dankke schon mal
kissi
§ 3 UWG
Hallo Kissi,
hier der Wortlaut des § 3 UWG:
§ 3
Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs über geschäftliche Verhältnisse, insbesondere über die Beschaffenheit, den Ursprung, die Herstellungsart oder die Preisbemessung einzelner Waren oder gewerblicher Leistungen oder des gesamten Angebots, über Preislisten, über die Art des Bezugs oder die Bezugsquelle von Waren, über den Besitz von Auszeichnungen, über den Anlaß oder den Zweck des Verkaufs oder über die Menge der Vorräte irreführende Angaben macht, kann auf Unterlassung der Angaben in Anspruch genommen werden. Angaben über geschäftliche Verhältnisse im Sinne des Satzes 1 sind auch Angaben im Rahmen vergleichender Werbung.
Ein Händler, der mit Sonderangeboten wirbt, muss die Ware in ausreichender Menge bereithalten. Der Warenbestand muss außerdem während der Verkaufsaktion laufend überwacht und notfalls ergänzt werden.
Ist dem nicht so, kann der Händler von Konkurrenten, Verbraucherschutzverbänden oder anderen Stellen (nicht vom Kunden selbst) auf Unterlassung verklagt werden, wegen irreführender Werbung.
Von einer genauen zeitlichen Festlegung (bis 12:00 Uhr o. ä.) ist mir nichts bekannt.
Liebe Grüße
Birgit
WOW-das hört sich ja irre an aber…
hallo birgit,
erst mal recht schönen dank für die schnelle antwort.
nur leider versteh ich die hälfte mal wieder nicht.
was genau heisst denn uwg?
im grossen und ganzen ist dieser artikel schon in meinem sinne. was aber ist wenn für ein angebot geworben wird und der verkäufer schon am ersten tag nach ca. 1 stunde ladenöffnung behauptet, der artikel sei schon ausverkauft (was in bestimmten fällen sicherlich nicht sein kann)?
hat man da nicht irgendwie ein recht drauf, diesen artikel noch einmal besorgt zu bekommen? schließlich ist man unter umständen ja nur deswegen in dieses geschäft gekommen.
wenn du (oder jemand anders) darauf auch noch eine antwort kennen würdest, wäre mir endgültig geholfen.
vielen dank
kissi
Hallo Kissi,
was genau heisst denn uwg?
UWG ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
… verkäufer schon am ersten tag nach ca. 1 stunde ladenöffnung
behauptet, der artikel sei schon ausverkauft …
Also, da kann man schon davon ausgehen, dass ein Verstoß gegen das UWG vorliegt.
hat man da nicht irgendwie ein recht drauf, diesen artikel
noch einmal besorgt zu bekommen?
Nein!
schließlich ist man unter umständen ja nur deswegen in dieses geschäft gekommen.
Dann kannst Du beim Händler Schadenersatz für Deine Aufwendungen (Benzinkosten, Fahrkarte etc.) verlangen, Dich also insoweit schadlos halten. Du solltest Dich allerdings - je nachdem in welchem Laden Du bist - evtl. auf längere Diskussionen einrichten!
)
Liebe Grüße und
schönes Wochenende!
Birgit
tausend dank-jetzt bin ich zufrieden(owT)
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