Angebote schreiben ?-Ich-AG

Gründe zum Dezember 2005 meine Ich-AG.
Hätte auch schon Auftraggeber.
Nun meine Frage.
Wie ist das, muß ich dem ein Angebot schreiben oder wie geht das mit dem „Arbeitsvertrag“, was gibt es da zu tun ??
Kann ja nicht einfach so für ihn arbeiten ohne was schriftliches; oder???

Kennst du das Sprichwort *Wer schriebt, der bleibt*
Oder *Papier lügt nicht*
Oder *Vertrauen und Hoffen ist des Kaufmanns Tod*

Persönlich würde ich dir anraten diese drei Sprichwörter einmal für dich zu überdenken.

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Hallo,

ein schriftliches Angebot liegt hauptsächlich im Interesse des Auftraggebers, damit er etwas Verbindliches in der Hand hat. Das heisst natürlich, dass du das im Auftragsfall auch erfüllen musst, selbst wenn du dich etwa verkalkuliert hast, nur für Handwerker gibt es da Ausnahmen.

Wichtig für dich ist ein schriftlicher Auftrag. Wenn dir jemand einen Auftrag erteilt, ohne zuvor ein Angebot einzuholen, dann ist das seine Sache, von da ab gilt, was im Auftrag steht. Und Vorsicht: mündliches gilt ebenso, man kann es nur oft nicht beweisen. Wenn du zu jemandem sagst, das kostet 150 Euro, ist das auch ein Angebot.

Gruss Reinhard

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Kaufmännisches Grundwissen?!
Hallo!

Wie wäre es mit einem Kurs zum Thema kaufmännisches Grundwissen??! Die gibt es bei der VHS, IHK und wer weiss noch wo.

Ich versteh nicht, wie man sich selbständig machen kann, ohne Ahnung davon zu haben, wie ein Kaufverträg zustande kommt, was ein Angebot ist oder eine Auftragsbestätigung, welche Bestandteile eine Rechnung haben muss, etc, etc.

Gruß,

Danielle

Dringend
Hi,

Du solltest unbedingt VOR dem Schritt in die Selbstständigkeit (und entsprechenden Verträgen) mind. ein Seminar für Existenzgründer besuchen, da Du offenbar von Tuten und Blasen der Selbstständigkeit nicht die Bohne Ahnung hast und damit jedermanns und eigener Fehler leichte Beute - würdest bzw. musst Du Umsatzsteuer in Deinem Angebot berücksichtigen?!