Hallo Allerseits,
ich habe da eine Frage die mein Lehrer so spontan nicht beantwortet wusste. Wir nehmen es zwar im Moment in Bürowirtschaft durch, aber es hat auch viel mit Recht zu tun desshalb habe ich es hier einmal reingestellt. Und zwar möchte ich folgendes wissen: Angenommen ich bestelle mir den neuen „Otto-Katalog“ wann sind die Angebote darin bindend und wann nicht? Sind die erst verbindlich oder sind sie von vornherein unverbindlich oder hängt das von Katalog zu Katalog von ab? Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen Stefan19