Angebote

Hallo Allerseits,

ich habe da eine Frage die mein Lehrer so spontan nicht beantwortet wusste. Wir nehmen es zwar im Moment in Bürowirtschaft durch, aber es hat auch viel mit Recht zu tun desshalb habe ich es hier einmal reingestellt. Und zwar möchte ich folgendes wissen: Angenommen ich bestelle mir den neuen „Otto-Katalog“ wann sind die Angebote darin bindend und wann nicht? Sind die erst verbindlich oder sind sie von vornherein unverbindlich oder hängt das von Katalog zu Katalog von ab? Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen Stefan19

wenn du den Katalog hast, dann les doch mal die AGB und die anderen hinweise zu Bestellung Versand u.a.

Die angebote sind preislich und lt. Beschreibung bindend.

Ausgenommen (und das tut der Versender) sind Verfügbarkeit, Irrtum (Druckfehler), Verschulden des Vorlieferanten usw.

also eigentlich einen Eriwan-antwort: im Prinzip bindend, aber …

gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]