Hallo, es geht mir allgemein um die Bezeichnung Prepaid Vertrag. Anhand der Bezeichnung handelt es sich doch eigentlich um ein im vorneherein bezahlten Vertrag, ohne weitere Kosten etc??? (Was auch im Handygeschäft so ist) Da dürfte es doch eigentlich unzulässig sein, in anderen Branchen wie z. B. Bezahlfernsehen, daraus ein normales ABO (nach Ablauf der Prepaidzeit, normale monatl Raten) zu machen??? Wäre schön, wenn ich eure Meinung dazu hören würde. Danke und Grüsse René
Hallo,
es geht mir allgemein um die Bezeichnung Prepaid
Vertrag. Anhand der Bezeichnung handelt es sich doch
eigentlich um ein im vorneherein bezahlten Vertrag, ohne
weitere Kosten etc???
Nein. Da der Begriff rechtlich nicht festgelegt ist, kann jeder was anderes darunter verstehen. Was eigentlich gemeint ist, geht dann aus dem Vertragstext hervor. Den sollte man dann lesen, bevor man unterschreibt.
(Was auch im Handygeschäft so ist)
Auch bei Handys können durchaus zusätzliche kosten anfallen. Igendwelche SMS- oder Klingelton-Abos sind so eine nette Falle. Die werden über die Telefongebühren abgerechnet. Und bei Prepaid kann das dann dazu führen, dass man 30€ auflädt und das Guthaben wundersamerweise trotzdem (scheinbar) bei Null bleibt.
Da
dürfte es doch eigentlich unzulässig sein, in anderen Branchen
wie z. B. Bezahlfernsehen, daraus ein normales ABO (nach
Ablauf der Prepaidzeit, normale monatl Raten) zu machen???
Da gibt es kein Gesetz gegen. Also ist es erlaubt.
Nicht erlaubt wäre es, wenn im unterschrieben Vertrag dazu nichts drinsteht. Oder so versteckt, dass es keiner findet.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
es geht mir allgemein um die Bezeichnung Prepaid
Vertrag. Anhand der Bezeichnung handelt es sich doch
eigentlich um ein im vorneherein bezahlten Vertrag, ohne
weitere Kosten etc???Nein. Da der Begriff rechtlich nicht festgelegt ist, kann
jeder was anderes darunter verstehen. Was eigentlich gemeint
ist, geht dann aus dem Vertragstext hervor. Den sollte man
dann lesen, bevor man unterschreibt.
Soweit ich das weiss, findet lediglich eine telefonische Freischaltung statt (ohne irgendwelche Hinweise auf übergehende feste Verträge) Die AGB’s würde man ja so auch niemals zu Gesicht bekommen.
Da
dürfte es doch eigentlich unzulässig sein, in anderen Branchen
wie z. B. Bezahlfernsehen, daraus ein normales ABO (nach
Ablauf der Prepaidzeit, normale monatl Raten) zu machen???Da gibt es kein Gesetz gegen. Also ist es erlaubt.
Nicht erlaubt wäre es, wenn im unterschrieben Vertrag dazu
nichts drinsteht. Oder so versteckt, dass es keiner findet.
wenn es überhaupt keinen Vertrag gibt, sondern lediglich die Umverpackung, wo die Karte drin war?
Vielen Dank für deinen schnellen Beitrag 
Viele Grüße
René
Hallo,
Soweit ich das weiss, findet lediglich eine telefonische
Freischaltung statt (ohne irgendwelche Hinweise auf
übergehende feste Verträge) Die AGB’s würde man ja so auch
niemals zu Gesicht bekommen.
Na, irgendwoher musst Du die Informationen über dieses Angebot doch haben. Und da sollte auch dabeistehen, was genau Inhalt ist.
und nach der Freischaltung sollte wohl auch was schriftliches als Auftragsbestätigung kommen. Und erst, wenn man dem dann nicht widerspricht (eine entsprechende Frist sollte ebenfalls drinstehen) oder vielleicht irgendeinen Antrag ausgefüllt zurückschickt, wird es gültig.
wenn es überhaupt keinen Vertrag gibt, sondern lediglich die
Umverpackung, wo die Karte drin war?
Ein Vertrag muss kein Stück Papier sein. Das erleichtert natürlich die Beweisbarkeit, aber mündlich kann man durchaus auch Verträge abschließen.
Wobei ich (s.o.) nicht weiß, ob da nicht nachträglich was kommt.
Vielen Dank für deinen schnellen Beitrag
Bitte. Aber bedenke: ianal!
Gruß
loderunner