Angebotsabgabe Hauskauf, Makler fordert Berechnung

Wir haben uns ein Haus angeschaut und haben dem Makler unser Angebot unterbreitet, zu dem wir das Haus kaufen würden, vorbehaltlich der letzten Meinung eines Gutachters, den wir erst bei der reduzierten Summe einschalten würden.

Nun schreibt der Makler:
Wir sind gesetzlich verpflichtet Angebote weiterzugeben,
sofern sie begründet sind und möchte von uns eine Aufstellung, wie wir den Angebotspreis ermittelt haben?

Müssen wir ihm hier unsere persönliche Berechnung mitteilen?

Ich würde Ihnen die Frage gerne beantworten, aber am liebsten telefonisch, wenn Sie mir Ihre Nr. nennen, meine lautet: 02234-4308965

Haben Sie sich schon um eine günstige Finanzierung gekümmert, vielleicht kann ich Ihnen auch ein Angebot unterbreiten.

MfG

Ralph Bleister
[email protected]

Ich verstehe die Frage nicht. Was meint der Makler mit „Angebote weitergeben“? An wen? Was hat die Weitergabe des Angebots mit der Angebotskalkulation zu tun? Was gibt es bei einem Hauskauf zu kalkulieren? Grundstückpreis+Gebäudewert-Risiken, fertig…
Vielleicht hast Du noch mehr Informationen?
Gruß svasta

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Makler möchte unseren genannten Preis (Angebot) an den Verkäufer weitergeben. Und das kann er angeblich nur machen, wenn wir unseren genannten Preis mit einer Aufstellung, sozusagen mit unserer eigenen vorgenommenen Kalkulation, begründen. Ich denke, dass ich ihm nicht im einzelnen aufführen muß, wie wir auf den Preis gekommen sind, den wir zahlen würden bzw der uns das Haus wert ist.

Hallo,
Ich bin kein Rechtsexperte aber davon habe ich noch nie gehört. Ihr könnt für ein Haus genau so viel bieten wie Ihr es wollt, unabhängig von irgendwelchen Berechnungen. Eure Beweggründe gehen den Makler nichts an. Sollte er das Angebot nicht weitergeben ohne Eure „Aufstellung“ handelt er nicht als Makler.
Viel Erfolg beim Hauskauf

Hallo,

das ist kompletter Quatsch vom Makler. Der will Euch einschüchtern und sein Preis mit seiner Provision durchsetzen. Ein Gesetz hierzu gibt es nicht.

Jeder Würstchenverkäufer legt doch auch nicht seine Preisbildung offen.

Christian

Das sehe ich auch so. Der Verkäufer hat ein Angebot unterbreitet, und der von Euch genannte Preis ist Teil der Verhandlung. Er kann natürlich fragen, warum Ihr weniger zahlen wollt, aber schriftlich begründen müsst Ihr das nicht.

Hallo,

Sie müssen gar nichts mitteilen. Aber: der Makler ist nicht dumm. Er erwartet von Ihnen ein begründetes Angebot. Selber ist er wahrscheinlich davon überzeugt, dass sein ermittelter Wert (deutlich) höher ist. Er will die Immobilie nicht verramschen.

Ein Gutachter könnte den Wert und Mängel ermitteln und so mit Ihnen ein qualifiziertes Angebot abgeben.

Dann hätte der Makler auch nichts zu mäkeln.

Gucken Sie gerne bei uns: www.der-Hausinspektor.de

MfG

Jens Gause

Quatsch, kein Stück! Aber klar machen sich ein paar Argumente gut, wenn man weniger bezahlen will. Gut ist es, noch nicht „verliebt“ in das Objekt zu sein. Unser Haus sollte 240000 kosten (allerdings alles ohne Makler). Der Gutachter sagte, so zwiscehn 175000 und 195000 sei alles ok und möglich. wir haben dann 190000 gezahlt, denn ich wollte DAS Haus.
Besser ist es, cooler zu sein und am besten, erst NACH dem Gutachterbekucke ein Angebot abzugeben. Viel Erfolg

Danke.

Danke. Ich sehe es auch so.

Danke…

Keine Ahnung, aber ich denke, ihr könnt euer Angebot abgeben, wie ihr wollt. Und wenn ihr eune Villa für 10 Euro bekommt, ist das doch euer Glück oder Pech…

Viel Erfolg, Stefan