Angebotsanforderung vom kostenlosem

Vergleichsportal für Onlineversicherung wurde von mir angefordert und es meldete sich ein Versicherungsmakler der verlangt jetzt Gebühren,weil kein Abschluss eines Maklervertrages. Er informierte in keiner Weise, dass diese Leistung von ihm kostenpflichtig ist.
Muss er das nicht bei Kontaktaufnahme mitteilen? Ist die Forderung gerechtfertigt?

Vergleichsportal für Onlineversicherung wurde von mir angefordert und

Dann müßte man wissen, was in dem Vertrag steht.

es meldete sich ein Versicherungsmakler der verlangt jetzt Gebühren,weil kein Abschluss eines Maklervertrages.

Das ist unüblich.

Muss er das nicht bei Kontaktaufnahme mitteilen?

Ich würde sagen ja.

Ist die Forderung gerechtfertigt?

Ich glaube nicht.

Hallo xalla,

  1. Die Experten in diesem Forum freuen sich auch über Anrede und Gruß !!!

  2. „Vergleichsportale“ leben davon, deine Anfrage weiter zu geben und vom Empfänger (hier: ein Versicherungsmakler) eine Vermittlungsgebühr zu verlangen. Hättest du die AGB und Datenschutzerklärung gelesen, dann wüßtest du das bereits.

  3. Ein Maklervertrag kommt in jedem Fall durch Gesprächsaufnahme zustande, zumindest ein mündlicher. Verpflichtungen hat daraus nur der Makler!

  4. Es ist allgemein üblich - sog. Handelsbrauch - dass der Versicherer die Leistung des Maklers bezahlt. Abweichungen sind möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  5. Keine besondere Vereinbarung - keine berechtigte Forderung. Einige versuchen es trotzdem, manche zahlen vielleicht, wenn sie ein schlechtes Gewissen haben, nur einen Rat „abgestaubt“ zu haben.

Viele Grüße (vgl. Nr. 1)
oscar.