Person A schreibt an Angebot für eine Firma, in dem er seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt für einen bestimmten Zeitraum als freier Mitarbeiter
Person B, hatte um dieses Angebot gebeten, und schreibt zurück: Vielen Dank für das Angebot, ist im Prinzip ok so, bis auf…"
Nun stellt sich heraus, dass die Dienste von Person A nicht benötigt werden.
der gesamte Schriftverkehr lief per email. Es gab keinerlei Vertragsentwürfe oder sonstige unterschriebenen Unterlagen.
Ist diese Mail schon eine Annahme des Angebotes von Person A??
Vielen Dank für das Angebot, :ist im Prinzip ok so, bis
auf…"
Ist diese Mail schon eine :Annahme des Angebotes von erson A??
Aus meiner Sicht ist kein Vertrag zustande gekommen. „Im Prinzip ok, bis auf…“ ist keine übereinstimmende Willenserklärung. Wenn noch „…bis auf…“ geklärt und dann „ok“ geantwortet wird, siehts anders aus.
Aber: Aus Gründen kaufmännischer Vorsicht würde ich mich nicht allein auf Emils verlassen. Für „Vorgeplänkel“ ist das alles in Ordnung, aber ich würde immer die Schriftform als Auftragsbestätigung mit einer richtigen Unterschrift folgen lassen. Dabei sollte man sich auch nicht von mancherorts anders eingerissenen Gepflogenheiten irritieren lassen. Im Ernstfall sind Mails nicht belastbar.
Person A schreibt an Angebot für eine Firma, in dem er seine
Arbeitskraft zur Verfügung stellt für einen bestimmten
Zeitraum als freier Mitarbeiter
Person B, hatte um dieses Angebot gebeten, und schreibt
zurück: Vielen Dank für das Angebot, ist im Prinzip ok so, bis
auf…"
Nun stellt sich heraus, dass die Dienste von Person A nicht
benötigt werden.
der gesamte Schriftverkehr lief per email. Es gab keinerlei
Vertragsentwürfe oder sonstige unterschriebenen Unterlagen.
Ist diese Mail schon eine Annahme des Angebotes von Person A??
Hallo Pat,
„Vielen Dank für das Angebot“ ist eine Bestätigung für den Eingang und ein Dank dafür, dass sich jemand die Arbeit gemacht hast, ein Angebot zu erstellen. Ich würde nie auf die Idee kommen, diesen Satz als Auftragsbestätigung zu interpretieren.
Mit freundlichen Grüßen
Person B, hatte um dieses Angebot gebeten, und schreibt
zurück: Vielen Dank für das Angebot, ist im Prinzip ok so, bis
auf…"
§ 150 II BGB: „Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.“
Das heißt: Das Angebot von A wurde nicht angenommen, sondern B hat ein neues Angebot unterbreitet. Dieses wurde (nach dem geschilderten Sacverhalt" von A nicht angenommen.
Person A schreibt an Angebot für eine Firma, in dem er seine
Arbeitskraft zur Verfügung stellt für einen bestimmten
Zeitraum als freier Mitarbeiter
Von den restlichen Postings mal abgesehen können freie MA auch beschäftigungslos sein… Sprich, er/sie leistet keine Arbeit f. d. Unternehmen, die irgendwie bezahlt wird
Unabhängig von Ausgangssituation und Rechtslage ist solches Verhalten ein absolutes KO-Kriterium. Aufträge/Arbeit holt man nicht per Anwalt und Klage. Der Auftraggeber wird den Prozeßhansel zukünftig nicht mal mehr mit der Kneifzange anfassen, geschweige denn, sich solchen Zeitgenossen ins Haus holen. Außerdem ist die Welt ein Dorf. Sowas spricht sich herum.