Angefahren und beschuldigt werden

Hallo Leute,

Ein Mann lauft mit Frau und Kind aus einem Laden raus. Geht über die Durchfahrt, die zum Laden gehört und will links am Rand der Durchfahrt noch etwa 4 Meter laufen, bis er dann in die Strasse links von ihm laufen kann, um zu seinem Fahrzeug zu kommen.

Plötzlich kommt einer von hinten mit seinem Wagen angeschossen, bremst ab, und gibt 2 mal ordentlich gas, als ob er sagen wollte:„weg jetzt da“!! Somit geht der Mann, der auch sein Kind an seiner linken Hand hält bis zum Bordstein, also so weit es geht nach links. Der Fahrer hinter ihm fährt plötzlich rasant los, und knallt dem Mann mit dem Aussenspiegel an den rechten Arm.

Der Mann sagt in etwas höhrerm Ton, aber nicht schreiend, was dass denn soll, immerhin wurde er soeben angefahren. Der Fahrer steigt aus und behauptet, dass der Fussgänger mit Absicht gegen sein Spiegel geschlagen hätte. Später stellt sich heraus, dass der Fussgänger eine starke Weichteileprellung am rechten Arm hat, weshalb er 2 Wochen mit Schmerzen leben muss. Als dann nach einer langen Diskussion ein Zeuge dazukommt und sagt, dass der Fahrer schuld hat, steigt dieser in sein Auto und fährt einfach davon.

Der Fussgänger zeigt eine Stunde bei der Polizei diesen Fahrer an. Der Fahrer sagt in seiner Vernehmung, dass er ganz rechts gefahren sei, und der Fussgänger sich ihm absichtlich immer weiter genähert und mit Absicht gegen sein Spiegel geschlagen hätte.

Der Zeuge sagt zwar, dass er gesehen hätte, dass sich die Sache ganz links von der Fahrbahn abgespielt hat, aber nicht gesehen hätte, ob der Fussgänger angefahren wurde oder geschlagen hätte.

Nehmen wir nun an der Fahrer ist ein Deutscher Geschäftsmann und der Angefahrene ein arbeitsloser Ausländer. Würde das alleine den Richter vor Gericht schon beeinflussen, also kann es sein, dass allein dadurch, dass der Zeuge nicht gesehen hat, wie es zu dem Aufprall kam, aber bezeugen kann, dass sich die Sache links von der Fahrbahn abgespielt hat und nicht rechts, dass der Richter gleich dem Fahrer Recht gibt? Das wäre natürlich voll ungerecht, aber wäre das denn in diesem Fall möglich?

Also der Richter sagen:„Hm, der eine ist ein Deutscher Geschäftsmann mit REchtsanwalt und Schnickschnack und der andere ein arbeitsloser Ausländer, also kann nur der Ausländer schuld sein!“ Klingt zwar hart, aber ist das möglich?

Wäre für jede Antwort sehr dankbar,

Gruss an Alle

Teoman30

Hi,

ganz ehrlich verstehe ich jetzt nicht was die Frage soll.

Gegen den Fahrer wurde Anzeige erstattet, wegen was? Wird der Staatsanwalt schon was Nettes finden.

Der Mann ist da eigentlich nur noch Zeuge, oder wurde gegen den Mann Anzeige erstattet?

An der Art der Verletzung kann schon festgestellt werden ob gegen den Spiegel geschlagen wurde oder ob der Mann angefahren wurde. Die Krankenkasse will auch wissen wem sie die Rechnung für die Behandlung der Verletzung schicken kann. Da wäre zu überlegen ob nicht ein Anwalt hinzugezogen werden sollte.

Was das jetzt mit Ausländer zu tun hat erschließt sich mir nicht, der macht, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen seine Aussage und gut ist. Da gibt es ja noch den anderen Zeugen und auch die Verletzung an den Weichteilen. Dann spricht der Richter das Urteil und das war es für den Mann.

Solange gegen den Mann keine Anzeige vorliegt sehe ich kein Problem.

Q-Gruß

Hallo,
wie alt das Kind ist, steht nicht in der Frage, aber dessen Aussage wäre doch sicher auch zu würdigen.

Cu Rene

hallo,
mit der anzeige macht man die staatsgewalt auf eine sache hin. da es sich um körperverletzung handelt ermittelt die staatsanwaltschaft gegen den autofahrer und nimmt den geschaädigten als zeuge. nun sind noch mehere zeugen da. mit den lebensverhältnisse hat das wenig zu tun.
da der sachverhalt ordnungsgemäß angezeigt wurde, wird dem anzeigeerstatter meist geglaubt. warum solle er sich die mühe machen, so was anzuzeigen.
es wird sicherlich die szene nachgestellt und die auftrittstelle mit dem spiegel verglichen.
weiter weis man ja nicht, was der fahrzeugführer noch so auf dem kerbholz in flensburg hat. sowas wird meist mitbewertet.
hauptmann

Morgen!

ganz ehrlich verstehe ich jetzt nicht was die Frage soll.

Wieso, ich würde mal vermuten er vermixert Zivil- und Strafrecht
(wie fast alle) und meint eigentlich seinen Anspruch an
Schmerzensgeld.

Gruß
Stefan

Hallo Leute,

Ein Mann lauft mit Frau und Kind aus einem Laden raus. Geht
über die Durchfahrt, die zum Laden gehört und will links am
Rand der Durchfahrt noch etwa 4 Meter laufen, bis er dann in
die Strasse links von ihm laufen kann, um zu seinem Fahrzeug
zu kommen.

Plötzlich kommt einer von hinten mit seinem Wagen
angeschossen, bremst ab, und gibt 2 mal ordentlich gas, als ob
er sagen wollte:„weg jetzt da“!! Somit geht der Mann, der auch
sein Kind an seiner linken Hand hält bis zum Bordstein, also
so weit es geht nach links. Der Fahrer hinter ihm fährt
plötzlich rasant los, und knallt dem Mann mit dem
Aussenspiegel an den rechten Arm.

So wie sich das anhört, war die Durchfahrt ziemlich eng. Gerade wenn auch noch ein Kind in der Nähe ist, das sich ja auch plötzlich von der Hand losreißen könnte, hätte der Fahrer niemals rasant anfahren dürfen und einen ausreichenden Mindestabstand halten müssen.
Wenn das aufgrund der Ende nicht möglich ist, hätte er die paar Meter hinter den Fußgängern hinterherfahren müssen.

Der Mann sagt in etwas höhrerm Ton, aber nicht schreiend, was
dass denn soll, immerhin wurde er soeben angefahren. Der
Fahrer steigt aus und behauptet, dass der Fussgänger mit
Absicht gegen sein Spiegel geschlagen hätte. Später stellt
sich heraus, dass der Fussgänger eine starke
Weichteileprellung am rechten Arm hat, weshalb er 2 Wochen mit
Schmerzen leben muss. Als dann nach einer langen Diskussion
ein Zeuge dazukommt und sagt, dass der Fahrer schuld hat,
steigt dieser in sein Auto und fährt einfach davon.

Der Zeuge sagt also, dass es ganz links passiert ist, damit kann sich der Fupgänger ja wohl kaum dem Fahrzeug immer weiter nach rechts genähert haben.

Der Fussgänger zeigt eine Stunde bei der Polizei diesen Fahrer
an. Der Fahrer sagt in seiner Vernehmung, dass er ganz rechts
gefahren sei, und der Fussgänger sich ihm absichtlich immer
weiter genähert und mit Absicht gegen sein Spiegel geschlagen
hätte.

Der Zeuge sagt zwar, dass er gesehen hätte, dass sich die
Sache ganz links von der Fahrbahn abgespielt hat, aber nicht
gesehen hätte, ob der Fussgänger angefahren wurde oder
geschlagen hätte.

Man wird es ggf. an Ort und Stelle nachstellen.

Nehmen wir nun an der Fahrer ist ein Deutscher Geschäftsmann
und der Angefahrene ein arbeitsloser Ausländer. Würde das
alleine den Richter vor Gericht schon beeinflussen, also kann
es sein, dass allein dadurch, dass der Zeuge nicht gesehen
hat, wie es zu dem Aufprall kam, aber bezeugen kann, dass sich
die Sache links von der Fahrbahn abgespielt hat und nicht
rechts, dass der Richter gleich dem Fahrer Recht gibt?

Die Zeiten, in denen Deutsche Richter aufgrund der Nationalität urteilten, sind doch mittlerweile gut 60 Jahre her.

Sicher wird ein Richter auch durch Auftreten der Parteien beeinflusst, Richter sind auch nur Menschen. Aber ich denke, das bezieht sich weniger auf Hautfarbe und Nationalität, sondern auf deren Auftreten.

Bei einem Strafverfahren tritt der Fußgänger nur als Zeuge auf, da wird er nur nach dem Sachverhalt gefragt und sollte sachlich bleiben und wahrheitsgemäß antworten.

Falls er zivilrechtlich Schadenersatz/Schmerzensgeld beanspruchen möchte, müßte er auch beweisen können, dass die Verletzungen durch einen Unfall und nicht durch seine eigene Aktion aufgetreten ist.
Ich würde das Strafverfahren abwarten.
Sinnvoll wäre es gewesen, wenn der Fußgänger sich im Krankenhaus behandeln lässt, sonst gibt es nachher keinerlei Beweise für die Verletzungen.

Das
wäre natürlich voll ungerecht, aber wäre das denn in diesem
Fall möglich?

Also der Richter sagen:"Hm, der eine ist ein Deutscher
Geschäftsmann mit REchtsanwalt und Schnickschnack und der

Fast jeder wird sich einen RA nehmen, wenn er vor Gerichtvermutlich der vorsätzlichen Körperverletzung, Gefährdung im Straßenverkehr und Unfallflucht beschuldigt wird.

andere ein arbeitsloser Ausländer, also kann nur der Ausländer
schuld sein!" Klingt zwar hart, aber ist das möglich?

Ob der Ausländer arbeitslos ist, wird der Richter im Strafverfahren vermutlich nicht einmal erfahren geschweige denn wissen wollen. Er fragt evtl. nach erlerntem Beruf, da würde ich dann diesen nennen und basta.

Wäre für jede Antwort sehr dankbar,

Gruss an Alle

Teoman30

Viele Grüße

Holygrail