Hallo Leute,
Ein Mann lauft mit Frau und Kind aus einem Laden raus. Geht über die Durchfahrt, die zum Laden gehört und will links am Rand der Durchfahrt noch etwa 4 Meter laufen, bis er dann in die Strasse links von ihm laufen kann, um zu seinem Fahrzeug zu kommen.
Plötzlich kommt einer von hinten mit seinem Wagen angeschossen, bremst ab, und gibt 2 mal ordentlich gas, als ob er sagen wollte:„weg jetzt da“!! Somit geht der Mann, der auch sein Kind an seiner linken Hand hält bis zum Bordstein, also so weit es geht nach links. Der Fahrer hinter ihm fährt plötzlich rasant los, und knallt dem Mann mit dem Aussenspiegel an den rechten Arm.
Der Mann sagt in etwas höhrerm Ton, aber nicht schreiend, was dass denn soll, immerhin wurde er soeben angefahren. Der Fahrer steigt aus und behauptet, dass der Fussgänger mit Absicht gegen sein Spiegel geschlagen hätte. Später stellt sich heraus, dass der Fussgänger eine starke Weichteileprellung am rechten Arm hat, weshalb er 2 Wochen mit Schmerzen leben muss. Als dann nach einer langen Diskussion ein Zeuge dazukommt und sagt, dass der Fahrer schuld hat, steigt dieser in sein Auto und fährt einfach davon.
Der Fussgänger zeigt eine Stunde bei der Polizei diesen Fahrer an. Der Fahrer sagt in seiner Vernehmung, dass er ganz rechts gefahren sei, und der Fussgänger sich ihm absichtlich immer weiter genähert und mit Absicht gegen sein Spiegel geschlagen hätte.
Der Zeuge sagt zwar, dass er gesehen hätte, dass sich die Sache ganz links von der Fahrbahn abgespielt hat, aber nicht gesehen hätte, ob der Fussgänger angefahren wurde oder geschlagen hätte.
Nehmen wir nun an der Fahrer ist ein Deutscher Geschäftsmann und der Angefahrene ein arbeitsloser Ausländer. Würde das alleine den Richter vor Gericht schon beeinflussen, also kann es sein, dass allein dadurch, dass der Zeuge nicht gesehen hat, wie es zu dem Aufprall kam, aber bezeugen kann, dass sich die Sache links von der Fahrbahn abgespielt hat und nicht rechts, dass der Richter gleich dem Fahrer Recht gibt? Das wäre natürlich voll ungerecht, aber wäre das denn in diesem Fall möglich?
Also der Richter sagen:„Hm, der eine ist ein Deutscher Geschäftsmann mit REchtsanwalt und Schnickschnack und der andere ein arbeitsloser Ausländer, also kann nur der Ausländer schuld sein!“ Klingt zwar hart, aber ist das möglich?
Wäre für jede Antwort sehr dankbar,
Gruss an Alle
Teoman30