Angefallene RA-Gebühren

Hallo,

kurz vor dem Kammertermin zu einem AG-Prozess bez. der aufzuhebenden fristlosen Kündigung (und Widereinsetzen der ordentlichen Kündigung) und Lohnzahlung reichte die Gegenseite eine Hilfsklage über zurückzuzahlende Provisionen in Höhe von knapp 50.000 Euro ein, die jeglicher Grundlage entbehrt und abstrus ist. Diese Klage konnte vor dem Termin nicht besprochen werden und es erfolgte auch keinerlei Stellungnahme. Während des Kammertermin wurde dann lediglich ein Teilurteil entschieden, da zu den Prov.-Forderungen (Hilfsklage der Gegenseite) aufgrund des Zeitmangels nicht entschieden werden konnte.

Jetzt sagt der Ra (den der Kläger mit der Kündigungsschutzklage beauftragt hatte), der Mandant hätte ihn zur Abweisung der Klage beauftragt bzw. der Ra hätte sich schliesslich in Beisein des Mandanten bestellt. Seine Gebühren belaufen sich daher über 3.200 Euro.

RA hat ihn nicht gefragt, der Mandant hat ihn nicht beauftragt, und er wurde auch nicht aufgeklärt, dass diese RAG in jedem Fall fällig werden. Da er in diesem Fall nur verlieren kann (sprich die Gebühren) auch wenn er die Klage gewinnt, möchte der Mandant sich selbst vertreten. Aber der Anwalt sagt, die RAG wären bereits angefallen und fällig.

Fragt sich nur, für was??? Nur weil er ihn angeblich unwissend stillschweigend habe gewähren lassen, dass der Ra sich bestellt. Zumal er dies überhaupt nicht registriert hat???

Gibt es eine Möglichkeit da raus zu kommen?
Darüber hinaus hat der Ra sich sowieso der Falschberatung schuldig gemacht und einige Klagepunkte bei der Klageschrift während des Kammertermins „vergessen“…

Hallo

RA hat ihn nicht gefragt, der Mandant hat ihn nicht
beauftragt

Da sollte sich der AN mal die Mandatserteilung durchlesen, auf der er den RA für den ursprünglichen Fall bevollmächtigt hat. Ich wette mal, daß dort auch steht, daß der RA in allen Nebenklagen ohne weitere Beauftragung tätig werden soll.

Lies auch mal:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/index.html?http…

Gruß,
LeoLo