Angeforderte eigentl. verfristete BK-Nachzahlung

Hallo Ihr Wissenden,

Person X ist zum Februar 2010 in eine Wohnung gezogen und hat immer fleißig seine BK-Vorauszahlungen geleistet.

X hat bisher keine BK-Abrechnung bekommen , die ja eigentlich bis zum 31.12.2010 hätte zugehen müssen.

Wenn X nun der Meinung ist dass es eigentlich zu einer Erstattung kommen müsste und eine BK-Abrechnung nachträglich verlangen würde,

a) hätte er überhaupt einen rechtlichen Anspruch auf nachträgliche BK-Abrechnung?
b) müsste er dann eine ggf. entstehende Nachzahlung auch bezahlen?

Ich hoffe Ihr könnt X helfen, er weiß nicht so wirklich wie er sich verhalten soll ^^

Danke im Voraus

X hat bisher keine BK-Abrechnung bekommen , die ja eigentlich
bis zum 31.12.2010 hätte zugehen müssen.

hätte sie? wie ist denn der abrechnungszeitraum?

anyway: http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabre…