Hallo Ihr Wissenden,
Person X ist zum Februar 2010 in eine Wohnung gezogen und hat immer fleißig seine BK-Vorauszahlungen geleistet.
X hat bisher keine BK-Abrechnung bekommen , die ja eigentlich bis zum 31.12.2010 hätte zugehen müssen.
Wenn X nun der Meinung ist dass es eigentlich zu einer Erstattung kommen müsste und eine BK-Abrechnung nachträglich verlangen würde,
a) hätte er überhaupt einen rechtlichen Anspruch auf nachträgliche BK-Abrechnung?
b) müsste er dann eine ggf. entstehende Nachzahlung auch bezahlen?
Ich hoffe Ihr könnt X helfen, er weiß nicht so wirklich wie er sich verhalten soll ^^
Danke im Voraus