Angefressenes Stromkabel (Kurzschluss)

Hallo,

mich interessiert, ob der Vermieter bwz. die Wohnungsverwaltung für eine die Beseitigung von Schäden durch Nager aufkommen muss.

Beispielhaft könnte der Mieter, das leicht ratternde Badezimmergebläse, welches mittels vierer Schwämme in den horizontalen Luftabzugsschacht geklemmt vorgefunden wurde, leicht bewegt haben, um eine ruhigere Positionierung zu finden. Dabei hätte es einen Kurzschluss gegeben, und der Mieter hätte das Gebläse herausgezogen, um zu schauen, was los ist.
Das dreiadrige Kabel, wäre zum Teil derart abisoliert, dass an vielen Stellen die Kupferleitungen an die Oberfläche gelangten.

Eine Schädlingsbekämpfung wäre vor wenigen Wochen von der Wohnungsverwaltung übernommen worden.

Interessiert in einem solchen Fall die Entdeckung des Schadens?

Wer käme für die Beseitigung auf? Voraussichtlich Austausch einens Stückes des Kabels („frei“ zugänglich in umständlicher Montageposition).

Vielen Dank und viele Grüße
Median

Hi,

blanke Kabel an einem Metallteil?
Das hört sich je nach anliegender Spannung nicht gerade ungefährlich an und sollte schleunigst von einem Fachmann behoben werden. Davon ab ist es ein Schaden an einem Gerät der festen Installation.
Der Mieter meldet es dem Vermieter. Der Vermieter wenn es sich um ein Kabel des Gebäudes und nicht der Wohnung handelt an die Hausverwaltung oder muss es auf seine Kosten beseitigen.

MFG

Hallo,

an oberflächlichem Metall liegen die Adern nicht an, eher aneinander. Ich habe jetzt erstmal mit herausgenommener Sicherung dieses Lüfter entfernt und die abisolierten Adern voneinander gespreizt und fixiert, so dass ich wenigsten das Licht benutzen kann, bis bald die Reparatur erfolgt ist. Kontakt mit Spritzwasser oder Berührung ist nahezu ausgeschlossen.

Danke, Kontakt zum Vermieter wird hergestellt.

(Konjunktiv scheint hier ja nicht nötig zu sein)

Gruß
Median