Hallo,
mich interessiert, ob der Vermieter bwz. die Wohnungsverwaltung für eine die Beseitigung von Schäden durch Nager aufkommen muss.
Beispielhaft könnte der Mieter, das leicht ratternde Badezimmergebläse, welches mittels vierer Schwämme in den horizontalen Luftabzugsschacht geklemmt vorgefunden wurde, leicht bewegt haben, um eine ruhigere Positionierung zu finden. Dabei hätte es einen Kurzschluss gegeben, und der Mieter hätte das Gebläse herausgezogen, um zu schauen, was los ist.
Das dreiadrige Kabel, wäre zum Teil derart abisoliert, dass an vielen Stellen die Kupferleitungen an die Oberfläche gelangten.
Eine Schädlingsbekämpfung wäre vor wenigen Wochen von der Wohnungsverwaltung übernommen worden.
Interessiert in einem solchen Fall die Entdeckung des Schadens?
Wer käme für die Beseitigung auf? Voraussichtlich Austausch einens Stückes des Kabels („frei“ zugänglich in umständlicher Montageposition).
Vielen Dank und viele Grüße
Median