Hallihallo,
gerade habe ich einen Bericht in der Zeitung gelsen wonach ein Autofahrer vom Gericht dafür bestraft wurde, dass er einen Zivilpolizisten aus dem Auto gedrängt hat.
Der Fahrer hatte sich auf der Autobahn grob verkehrswidrig gegenüber dem Polizisten verhalten. Dieser setzte sich vor den Verkehrssünder und brachte ihn mit Warnblinklicht, Schlangenlinien- und Ausbremsmanoevern auf dem Strandstreifen zum stehen. Dann hielt er wohl seinen Ausweis in das Wageninnere und streckte den Kopf ins Fahrzeug. Der Fahrer war durch das Anhaltemaneuver leicht geschockt und konnte im Dunkeln den Ausweis nicht richtig erkennen weswegen er den Polizistenkopf aus dem Auto drückte. Deswegen wurde er bestraft.
Nun ist mir eine ähnliche Situation vor einigen Jahren passiert bei der ein Polizist in einem Zivilfahrzeug wildeste und gefährlichste Schlangenlinien vor mir auf der Autobahn abzog weil ich ihn einige Minuten zuvor auf einer zweispurigen Zubringerstrase mit überhöhter Geschwindigkeit überholt hatte. Erst später stellte sich heraus dass das Zivilfahrzeug ein mechanisches STOP POLIZEI - Schild hatte das aber nicht funktionierte.
In dem o.e. Artikel wurde der Polizist zitiert der „bei Verdacht auf eine Straftat verpflichtet ist, den Täter aufzuhalten“. Das sehe ich grundsätzlich schon ein nur wenn das unter Gefährdung des „Straftäters“ geschieht, frage ich mich nach der Verhältnismässigkeit.
Gibt es da verbindliche Richtlinien?
Danke für Eure Einschätzung.
Rolf