Angehender Einzeluntern. su. Buchhaltungscrashkurs

Hallo!

Ich werde wohl oder übel meinen bisherigen Nebenverdienst anmelden müssen (es läuft einfach zu gut) und werde dementsprechend wohl auch etwas buchhalten müssen.
Gibt es einen Crashkurs in Buch- o. Onlineform, den ich zuhause durcharbeiten und mir Grundkenntnisse aneignen kann? Selbstverständlich werde ich zu Beginn zusätzliche Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen müssen. Aber es wäre doch schön, wenn man für diesen so gut wie möglich zuarbeiten könnte, damit die Kosten für den Profi nicht explodieren.
Ich sträube mich gegen VHS-Kurse (zu langsam) und möchte auch keinen Existenzgründerkurs bei der IHK belegen. Ein gutes Buch wäre - wie bereits gesagt - echt toll. So es so etwas denn gibt…

Es geht um den An- und Verkauf von gebrauchten Motorrädern. Diese kaufe ich überwiegend von privat ein.

Beste Grüsse,

C.

Hallo Christian,

da ich selber Steuerberater bin, und Du einen Kollegen von mir aufsuchen willst, denke ich, dass Du nicht unbedingt eine Fortbildung oder Chrashkurs in Buchhaltung benötigst. - Ok kommen wir dazu, wie Du Kosten sparen kannst. - StB. brechnen die Buchhaltung meist nach dem Zeitaufwand, den i.d.R. ein Aingestellter / eine Angestellte für die Buchhaltung benötigt. - D. h. die erste Frage die Du haben solltest ist die wie hoch ist der Stundensatz für eine Std Buchaltung. Dann sollte das Gespräch in die Richtung laufen, wie Du am besten zuarbeiten kannst.

Bei uns ist es so, dass wir den Mandanten sagen, je besser eine Buchhaltung vorbereitet ist, um so billiger wird es.

bei uns:

  1. Die Buchhaltung sollte chronologisch geordnet sein - wenn möglich die entsprechenden Rg (Ein- und Ausgangsrechnungen) den entsprechenden Kontoauszügen zugeordnet sein.

  2. Wenn Du die Kasse schreibst (soweit Du eine Kasse führst), sollte diese stimmen. - D.h. wenn Dein Kassenbestand von dem tatsächlichen abweicht, muss die Buchhaltungskraft sehen wo der Fehler liegt, damit Du Ihn korrigieren kannst. - Ansonsten gilt das gleiche wie bei 1. - immer chronologisch abheften.

  3. Achte bei den Rechnunge darauf, dass diese dem Gesetz entsprechen, dadurch werden ständige Nachfragen erspart, die auch Zeit kosten.

  4. Deklariere bei Ausgaben immer die möglichen Privatausgaben. - Dann weiss der StB. Bescheid und fragt erst gar nicht nach.

  5. U.U. kannst Du selber kontieren - D.h. Du fragst Deinen StB. ob er Dir einen Kontenrahmenplan zur Verfügung stellen kann. Dann ordnest Du selber die Ausgaben den einzelnen Konten zu. - Das ergibt sich selbst für Anfänger nach einer gewissen Zeit, wenn man sich intensiv mit den Kontenplan beschäftigt.

  6. Das wäre dann der letzte Schritt. - Wenn Du fit im kontieren bist, kannst Du auf einem Programm Deiner Wahl (es sollte nur kompertibel mit dem Programm des StB. sein) selber buchen. Die Einspielung erfolgt dann beim StB., monatlich, vierteljährlich oder jährlich. - U.U. macht der StB. dann nur noch den Abschluss.

Armer Ritter

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ändlich werde ich zu Beginn zusätzliche Hilfe eines

Steuerberaters in Anspruch nehmen müssen. Aber es wäre doch
schön, wenn man für diesen so gut wie möglich zuarbeiten
könnte, damit die Kosten für den Profi nicht explodieren.
Ich sträube mich gegen VHS-Kurse (zu langsam) und möchte auch
keinen Existenzgründerkurs bei der IHK belegen. Ein gutes Buch
wäre - wie bereits gesagt - echt toll. So es so etwas denn
gibt…

Hallo Christian,

da ich selber Steuerberater bin, und Du einen Kollegen von mir
aufsuchen willst, denke ich, dass Du nicht unbedingt eine
Fortbildung oder Chrashkurs in Buchhaltung benötigst. - Ok
kommen wir dazu, wie Du Kosten sparen kannst. - StB. brechnen
die Buchhaltung meist nach dem Zeitaufwand, den i.d.R. ein
Aingestellter / eine Angestellte für die Buchhaltung benötigt.

Hallo, ich hab auch schon von Steuerberatern gehört, die nach der bilanzsumme abrechnen, und das kann dan teuer werden, wenn man es mangels eigener Buchhaltungskenntnisse nicht nachvollziehen kann, ob nicht irgendwas die Bilanzsumme künstlich hochtreibt (hab da so ein Bsp. gesehen in nem BWL/Unternehmensführung-Seminar für Akademiker, also jene die ins Management von bereits vorhandenen Firmen wollen, nicht speziell für Existenzgründer, aber dafür wars auch praktisch)
Gruß Susanne

Servus Susanne,

formal werden auf fast jeder Kostennote die Gebühren in Abhängigkeit vom Gegenstandswert formuliert, so wie das auch vorgeschrieben ist, wenn keine Zeitgebühr explizit vereinbart war. Wenn Du Dir aber die Spannen anschaust, die in der StB-Gebührenverordnung vorgesehen sind, wirst Du schnell erkennen, dass lediglich bei hohen Gegenstandswerten die Mindestgebühren eine Rolle spielen. Im übrigen kann man im Rahmen der vorgeschriebenen Spannen ziemlich frei gestalten, und letztlich läuft das darauf hinaus, ob die Arbeit zum intern kalkulierten Stundensatz entlohnt ist oder nicht. Ein StB, der hier künstlich einen Gegenstandswert aufblähen würde, wäre mit dem Klammerbeutel gepudert. Es reicht vollkommen aus, z.B. 10/10 statt 6/10 zu berechnen, wenn ein Job mehr Arbeit gemacht hat, als die Mindest- oder Mittelgebühr nach Gebührenverordnung vernünftig entlohnen würde.

Es macht einfach einen Unterschied, ob man bei einer Kanzlei ist, wo die Mitarbeiterstunde mit 40 oder mit 110 € kalkuliert wird. Die formale Ausgestaltung der Kostennote findet sich in beiden Fällen, und die Gebührenverordnung gibt das alles mühelos her.

Beiläufig: Für die schrittweise Einweisung eines Mandanten in Tätigkeiten, die er selber übernehmen will, gibt es keine Berechnung nach Gegenstandswert, da ist immer eine Zeitgebühr angesagt.

Schöne Grüße

MM