Angehörige im Ausland vertreten

Hallo,
Angehörige lebt im Ausland,Ehemann der Angehörigen lebt im Pflegeheim.
Angehörige besitzt gemeinsam mit Ehemann Immobilie.
Die Angehörige (80 Jahre) droht nun selber in einen Pflegeheim zu kommen.Die Angehörigen in Deutschland besitzen keine genügenden Englischkenntnisse um im Ausland für die rechtlichen Aufgaben zu sorgen.
Gibt es eine Möglichkeit die Verwandten im Ausland rechtlich vertreten zu lassen,da auch im Falle der Pflegeleistungen bzw. auch beim versterben die Immobilie gegen ungewollten Verkauf durch Außenstehende abgesichert ist.Wie regelt man am besten solche Dinge aus der ferne?

vielen Dank.

Hallo,

das Rätsel löst sich, in dem im Ausland ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, denn nur der kennt die Gesetze des Landes, alles andere wäre Unfug.

si