'Angehörigen Betreuung'

Hallo, ich habe mal wieder eine Frage.

Wie würde die rechtliche Lage sein, wenn bei einem Ehepaar, beide über 80 und zu 100 % schwerbehindert, der Teil verstirbt, mit dem man verwandt ist? Zu dem anderen Teil hätte man keine Verbindung hinsichtlich Blutverwandschaft, er ist eben einfach nur der Ehemann. Wäre man verpflichtet (nicht im moralischen Sinne, sondern per Gesetz), sich um ihn zu kümmern? Der Grad der Verwandschaft zur Ehefrau wäre Enkelin.

Könnte man eine eine Betreuung komplett ablehnen, wenn im Vorfeld z. B. Mißbrauch in der Kindheit hervorgegangen wäre? Wäre man finanziell verpflichtet?

Danke schon mal vorab.

Hallo,

Könnte man eine eine Betreuung komplett ablehnen,

eine Betreuung muss man in keinem Fall übernehmen, es gibt auch professionelle Berufsbetreuer.

Wäre man finanziell verpflichtet?

Nein. Nur leibliche Kinder.

Beatrix

Danke!!!