Hallo zusammen,
ZUR SITUATION:
Meine Schwester hatte vor 1.5 jahren einen kleinen Schlaganfall bei einer Op, sie ist seit dem beim gehen eingeschränkt und hat eine leichte motorikstörung in den Arme.
Die tägliche Grundpflege und alle häuslichen tätichkeiten meistert sie mit ihrem Mann ohne problem.Sie bekommt 3 mal pro woche eine Ergotherapie und 1 nal pro woche kommt ein pflegedienst und bringt ihr die tabletten…
Meine Schwester kann nicht mehr Autofahren,ihr Mann hat keinen Führerschein.
Ich fahr sie deshalb 3 mal pro woche zur therapie und warte anschließend daß macht ca. 4.5 bis 5 Stunden pro woche dazu kommen die Einkaufsfahrten und alles andere dass sie sich nicht selbst beschaffen kann ca.3 bis 4 std. Pro woche…
Mein Arbeitsaufwand simd ca. Max 10 std. Pro woche
Ich bin auf 400 € basis angestellt, meine schwester machte mich drauf aufmerksam dass ich evl. Anspruch auf Pflegegeld oder wie man daß nennt habe?
Wer kann mir dabei weiterhelfen?
Mfg. Marianne
Ansprechpartner wäre doch die Pflegekasse.
Schritt 1 wäre aber die Feststellung ob eine Pflegestufe vorliegt.
Klingt hier fast so also ob es nicht so ist.
Dann gibts Geldleistung mit der man Hilfe bezahlen kann, sei es von einem Pflegedienst oder auch von Angehörigen.
Und ob Fahrtkosten zu ambulanten Therapien bezahlt werden müsste die Krankenkasse beantworten. Eigentlich ja nicht, aber man nachfragen.
Hallo Duck
Danke für die schnelle Antwort… ich werde mich bei den kassen erkundigen, wenn ich ehrlich bin hab ich mir da noch keine gedanken darüber gemacht für mich ist dass schließlich selbstverständlich ist ja auch meine Schwester…
MFG Marianne
Hallo Marianne.
Der Hinweis mit der Pflegekasse ist schon richtig. Doch es sind und kommen noch mehr Angelegenheiten in diesem sozialen Bereich. Ich rate dir daher ganz ,ganz dringend zum VDK. Werde bzw. deine Schwester dort Mitglied und lasse dich dort ganz ausführlich und neutral beraten. Denn…auch die Pflegekasse bzw. Krankenkasse ist ja nicht neutral. Denn…es geht ja um irgendwelche Kohle die ja irgendjemand zahlen soll.
Überlege es dir gut. Der VDK hat erfahrene Personen die dir bzw. deine Schwester in den verschiedensten Lagen qualifiziert beraten kann so z.B. Pflegegeld, Schwerbehinderung etc.