Angeklagt zu unrecht

Hallo liebe Leute,
ich wurde angeklagt wegen vorsätzliche leichte Körperverletzung.
Die Anklage wurde letzten Freitag im Gericht gegen mich eingestellt. Habe mit einer Freispruch gerechnet.

Meine Frage lautet,

Kann ich in Berufung gehen weil ich mit Einstellung der Anklage nicht einverstanden bin? Ich möchte ein Freispruch, Weil ich nicht schuldig bin.

Kann ich eine Gegen Anzeige machen? weil eigentlich die Kläger mich verletzt hatten und ich ein Schienbeinbruch hatte und dreimal operiert worden bin am Tibiakopf.

Während ich im Krankenhaus lag hab ich schon eine Einladung zum Gericht als Angeklagter bekommen. Als ich aus dem Krankenhaus raus war, habe ich ein Anwalt beauftragt und eine Gegenanzeige gemacht, aber die gegenAnzeige hat die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen weil schon wegen der selben Sache ein Verfahren gegen mich laufen würde.

Nachdem ich jetzt im Gericht war und die Sache eingestellt ist, kann ich eine Gegenanzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft machen?

Vielen Dank für Ihre baldige Antworten
Mfg

Nein, der Beschluss ist unanfechtbar (§ 153 Abs. 4 S. 2 StPO).

Du hast der Einstellung aber zugestimmt, sonst hätte das Gericht das Verfahren ja gar nicht eingestellt (§ 153 Abs. 2 S. 1 StPO). Das gilt auch dann, wenn du deinen Verteidiger für dich hast zustimmen lassen.

Kleiner Trost: Auch ein Urteil stellt nicht unbedingt deine Unschuld fest. Das Gericht kann schreiben, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht gereicht haben.

Das hat die Staatsanwaltschaft wohl kaum geschrieben. Natürlich können auch Verdächtige, Angeschuldigte und Verurteilte Strafanzeigen erstatten.

Ja. Aber das Wort „Gegenanzeige“ ist eher verwirrend. Ich würde einfach eine „Anzeige“ erstatten.

Ich frage mich gerade, ob ihm das sein Rechtsanwalt, den in der Sache gewiss hatte, nicht alles beantworten kann; oder ob ihm dessen Antworten vielleicht nicht angehm genug waren?

Vielen Dank für deine weiterhilfe :pray:
Bleibe gesund

Ich frage mich gerade auch, ob du wegen dieser Frage hier Mitglied bist?

Lies besser vorher. Unwahrscheinlich bei paar tausend Beitraegen seit acht Jahren.

Zumindest stand ich noch nicht wegen Körperverletzung vor Gericht. Auch nicht „unschuldig“ und vielleicht kannst du mir mal erklären, was an meinem Beitrag zu beanstanden war?

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