Angeklagt

servus,

wie ist das eigentlich wenn man in deutschland angeklagt ist z.b. wegen betrug und auch in deutschland die straftat begangen hat, diese angeklagte person sich dann aber im ausland befindet,kann dann das jeweilige land die person ausliefern oder wie läuft das ab ?

Hallo Franco.

Der Angeschuldigte wird mit dem Beschluss, die öffentliche
Hauptverhandlung gegen ihn zuzulassen zum Angeklagten.

Regelmäßig wird im Bundeszentralregister vermerkt, dass die Person
gesucht wird. Ob sie auch zur Fahndung ausgeschrieben wird, weiss ich
nicht.

Für ein Auslieferungsersuchen müssen ja noch weitere Voraussetzungen
erfüllt sein. Ersteinmal muss die StA wissen, dass die Person sich in
einem betimmten Land befindet. Dann muss ein Auslieferungsabkommen
zwischen der BRD und dem Drittstaat bestehen, im Rahmen dessen ein
Auslieferungsersuchen an die dortige Justiz gestellt wird.

Wenn man wüsste, weshalb Du gesucht wirst, könnte man uU mehr dazu
sagen :wink:

Gruß - Jaschiii

hallo jaschiii,

danke erstmal für deine antwort.

ich selbst werde nicht gesucht, das ist auch gut so.

sagen wir mal, es ginge um onlinebetrug: geld erhalten aber keine ware geliefert, geldbetrag ca. 10.000 Euro.
und sagen wir mal der aufenthaltsort ist spanien.

mfg

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