Hallo,
ich versuche seit geraumer Zeit in Erfahrung zu bringen, mit welchem Procedere Angeklagte im römischen Reich (~ 200 v.Chr. - 200 n. Chr.)vor Gericht konfrontiert wurden.
Ich kenne nicht mehr genau die Quelle, meine aber mal gehört zu haben, daß Angeklagten silberne Gegenstände und/oder rosafarbene Steine vom Priester vorgehalten wurden, während dieser gleichzeitig auf die Fragen des Priesters antworten mußte. Die Antwort/en des Angeklagten hatten angeblich unmittelbaren Einfluß auf das Urteil.
Über Eure Tipps freue ich mich, wäre schön, wenn ich in dieser Sache mal weiterkomme. Bin für jeden Hinweis dankbar…
Gruß
Metae