Folgender Fall:
Am Weihnachtsbaumstand is ein Schild: „Wir überwachen des nächtens selber u werden bei Feststellung eines Diebstahls selbst zur Tat schreiten und nicht auf die Polizei warten.“
Wie beurteilt ihr hier die Rechtslage?
Ist dies evtl sogar strafbar (Ankündigung einer Straftat, denn Selbstjustiz is ja in D nich erlaubt)?
Die Rechtslage scheint mir ganz eindeutig zu sein: Der Zettel ist nicht zu beanstanden. Sein Inhalt stellt auch jedenfalls im rechtlichen Sinne nicht die Ankündigugn einer Straftat dar, vgl. dazu
Was nun wäre, wenn ein Dieb ertappt würde, lässt sich nicht so nicht sagen. Den Geschädigten würde jedenfalls ein Notwehrrecht zustehen, ferner ein Festnahmerecht. Ob hier Selbstjustiz verübt würde, weiß niemand. Denn erstens kann niemand wirklich in die Zukunft sehen, und zweitens ist auch der Zettel insofern nicht eindeutig. Es muss ja niemand auf die Polizei warten, im gewissen Rahmen kann sich jeder selbst helfen. Schon das Reichsgericht formulierte: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.
Es versteht sich wohl von selbst, dass die Geschädigten, wenn sie denn den Boden einer Rechtfertigung etwa durch Notwehr verlassen, sie selbst zu strafbaren Tätern würden.
Folgender Fall:
Am Weihnachtsbaumstand is ein Schild: „Wir überwachen des
nächtens selber u werden bei Feststellung eines Diebstahls
selbst zur Tat schreiten und nicht auf die Polizei warten.“
Hallo,
das Schild ist legitim, ein strafbarer Inhalt nicht erkennbar. Soweit alles i.O. Allerdings dürfte auch der „abschreckungswert“ nicht so doll sein…
Aber probieren kann man es ja mal.
Dachsgruß