angekündigte Wohnungsbesichtigung des Vermieters um festzustellen ob Renovierungsbedarf besteht

darf ein vermieter eine wohnungsbesichtigung wegen renovierungsbedarf durchführen ?
wer weis etwa ob das rechtens ist,oder hat das den vermieter nicht zu interessieren ?

huhu,

der vermieter hat ein Recht sein eiugentum zu betreten, allerdings mit voranmeldung und es muss ein Grund vorliegen.

Bei Planung von Renovierungsarbeiten ist es sicherlich ein Grund den die Gerichte zustimmen werden. Nur falls der Mieter auf die Idee kommt den vermieter drausen zu lassen und der Vermieter sich den Zutritt erkalgen muss - teuer für den Mieter.

Mher dazu

Neben dem bereits genannten Link, dürfte das hier auch interessant sein:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/besichtigung…