Hallo,
ich habe mal den Titel der Fragestellung etwas angepasst, denn genau darum scheint es zu gehen. Natürlich hat Angela grundsätzlich das Recht sich auszusuchen, wen sie auf ihr Grundstück lässt. Und sollte Angela dabei an den Schutz von Eigentum und Wohnung nach dem GG denken, dann ist das eine Seite der Geschichte, die natürlich was hat.
Die andere Seite hat aber auch was: Es gibt mindestens 1001 gute Gründe, auch Rechtsgrundlagen genannt, weshalb man in besonderen Fällen es sich gefallen lassen muss, das Menschen mit öffentlichem Auftrag auch gegen den Willen des Eigentümers auf dessen Grund und Boden oder sogar in dessen Wohnung kommen. Sei es um besagte Person aufgrund eines ordnungsgemäß ausgestellten Haftbefehls zu verhaften, in der Wohnung nach Diebesgut zu suchen, oder dort einem heimlich betriebenen Atomforschungszentrum den Stecker zu ziehen.
Und Angela sollte mal dringend darüber nachdenken, warum dieser Mensch da unbedingt auf ihr Grundstück will, und diesen Grund hier kund tun, damit sie dann auch die - und jetzt vermute ich einfach mal - ihr ungenehme Antwort zu bekommen, dass in genau diesem Fall so rein gar nichts dagegen spricht, dass Angela ihr ungenehmen Besuch bekommt.
Aber ohne diese Information lässt sich natürlich viel besser auf vermeidbaren Ärger spekulieren, den da jemand offenbar unbedingt ganz dringend haben will.
Gruß vom Wiz