Angelegentlich -

  • möchte ich mich nach den Bedeutungen dieses Wortes erkundigen, denn - Hallo, erstmal :wink: - in manchen Wörterbüchern wird neben der Bedeutung „dringlich, interessiert, etc.“ als zweite Bedeutung auch „beiläufig, gelegentlich“ angegeben. Der Duden gibt auch nur die erste Bedeutung her. Ich erinnere mich aus der Lektüre meiner etlichen Lebensjahre an Begegnungen mit dem Wort in beiderlei Bedeutung. Wie ist eure Meinung?

Gruß,
Eva

Hallo, Eva,
ich kenne „angelegentlich“ in zwei Bedeutungen:
„Er arbeitete angelegentlich an seiner Übersetzung.“
„Angelegentlich der Herausgabe seines Buches gab der Autor ein Interview.“

Gruß
Eckard

Hallo Eckard,

ich kenne „angelegentlich“ in zwei Bedeutungen:
„Er arbeitete angelegentlich an seiner Übersetzung.“
„Angelegentlich der Herausgabe seines Buches gab der Autor ein
Interview.“

im http://wortschatz.uni-leipzig.de wird angelegentlich in beiden Bedeutungen aufgeführt.
Persönlich würde ich bei Wendungen wie „Angelegentlich der Herausgabe …“ gelegentlich vorziehen.

Gruß
Montanus

Nun Montanus,
das „angelegentlich“ in diesem Fall dürfte sich wohl von „In der Angelegenheit…“ herleiten. Sicher es ist heutzutage ungebräuchlich geworden und Dein Vorschlag dürfte wohl dem allgemeinen Zuge der Verkürzung von Sprachformen geschuldet sein.

In seiner anderen Bedeutung führe ich „angelegentlich“ auf „es sich angelegen sein lassen“ zurück.

Gruß
Eckard