Wer hat hier evtl. ähnliche Erfahrungen gemacht?
Mir sind im Laufe meines Radfahrerlebens - und ich bin wirklich nur Gelegenheitsradler - vier Hunde, die mit ihrem Herrchen/Frauchen unterwegs waren, jeweils innerorts unkontrolliert so vor die Flinte gelaufen, dass ich ihnen quer übers Kreuz gefahren wäre, hätte ich nicht jeweils eine Vollbremsung hingelegt. Aber das meinst du wohl nicht, wenn du nach ähnlichen Erfahrungen fragst.
Hund wurde angefahren. Halter und Hund gingen neben dem Gehweg
- also auf der Fahrbahn in einer wenig befahrenen Straße,
Tempo-30-Zone - Hund war kurz angeleint und ging ordentlich
nebenher.
Auf das trifft § 25 I StVO zu:
Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. […]
Andererseits § 1 II StVO:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Es spricht einiges für eine Quotelung. Wenn der Fahrer allerdings behauptet, der Hund habe sich plötzlich losgerissen, sprechen Anschein und Lebenserfahrung erst mal für ihn. Siehe oben… Und es ist nun auch nicht so, dass man zur „Wiederherstellung“ eines schwerverletzten Hundes als Schädiger jegliche Kosten bezahlen muss, wenn eine Giftspritze im Sinne der Schadensminimierung die weitaus billigere Lösung ist. (Das ist nicht meine Meinung, das ist die Rechtslage.)
Andererseits fliegt kein Hund drei Häuser weit durch die Luft, wenn er nur mit den erlaubten 30 km/h „weggecheckt“ wird.
Schwierige Prognose, mit den wenigen - und noch dazu subjektiv gefärbten - Fakten.
Gruß
smalbop