Angeleinter Hund angefahren

Wer hat hier evtl. ähnliche Erfahrungen gemacht?

Hund wurde angefahren. Halter und Hund gingen neben dem Gehweg - also auf der Fahrbahn in einer wenig befahrenen Straße, Tempo-30-Zone - Hund war kurz angeleint und ging ordentlich nebenher. Das Fahrzeug näherte sich von hinten. Die Fahrbahn ist megabreit, es gab keinen Gegenverkehr, schnurgerade… Hund wurde erfaßt und 3 Häuser weit durch die Luft geschleudert…

Er war auf den Hinterläufen gelähmt, kann mittlerweile durch Physiotherapie wieder 100 m am Stück laufen.

E wird versucht die Kosten für Tierklinik, Physio etc. über einen Anwalt einzuklagen. Da Hund und Halter - trotz vorhandenem Gehweg - auf der Strasse liefen, wird ein Schadenersatz abgelehnt.

Hat jemand in ähnlicher Situation erfolgreich geklagt?

Halter und Hund gingen neben dem Gehweg

WArum???

  • also auf der Fahrbahn

und vielleicht im Dunklen?

Die Fahrbahn

ist megabreit, es gab keinen Gegenverkehr, schnurgerade…
Hund wurde erfaßt und 3 Häuser weit durch die Luft
geschleudert…

Kann es sein, dass der Fahrer den Hund einfach nicht gesehen hat?
Ich wundere mich oft, wie unbesorgt Hungehalter ihre kleinen, dunklen, unbeleuchteten Hunden bei Dunkelheit an der Straße laufen lassen. Man sieht diese dann einfach nicht! Reflektoren für Leine und Halsband helfen!

Wenn du klagst, wird der Fahrer sicher sagen, er habe den Hund nicht gesehen. Könntest du dann das Gegenteil beweisen?
Oder lässt sich beweisen, dass der Fahrer viel zu schnell unterwegs war?

Alles gute für den Hund, und kauf ihm Reflektoren!
rät Bixie

E wird versucht die Kosten für Tierklinik, Physio etc. über
einen Anwalt einzuklagen.

Wie beurteilt der Anwalt die Erfolgsaussichten?

Da Hund und Halter - trotz vorhandenem Gehweg - auf der Strasse liefen, wird ein
Schadenersatz abgelehnt.

Eine Mithaftung wird wohl dabei rauskommen.

Wer hat hier evtl. ähnliche Erfahrungen gemacht?

Mir sind im Laufe meines Radfahrerlebens - und ich bin wirklich nur Gelegenheitsradler - vier Hunde, die mit ihrem Herrchen/Frauchen unterwegs waren, jeweils innerorts unkontrolliert so vor die Flinte gelaufen, dass ich ihnen quer übers Kreuz gefahren wäre, hätte ich nicht jeweils eine Vollbremsung hingelegt. Aber das meinst du wohl nicht, wenn du nach ähnlichen Erfahrungen fragst.

Hund wurde angefahren. Halter und Hund gingen neben dem Gehweg

  • also auf der Fahrbahn in einer wenig befahrenen Straße,
    Tempo-30-Zone - Hund war kurz angeleint und ging ordentlich
    nebenher.

Auf das trifft § 25 I StVO zu:
Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. […]

Andererseits § 1 II StVO:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Es spricht einiges für eine Quotelung. Wenn der Fahrer allerdings behauptet, der Hund habe sich plötzlich losgerissen, sprechen Anschein und Lebenserfahrung erst mal für ihn. Siehe oben… Und es ist nun auch nicht so, dass man zur „Wiederherstellung“ eines schwerverletzten Hundes als Schädiger jegliche Kosten bezahlen muss, wenn eine Giftspritze im Sinne der Schadensminimierung die weitaus billigere Lösung ist. (Das ist nicht meine Meinung, das ist die Rechtslage.)

Andererseits fliegt kein Hund drei Häuser weit durch die Luft, wenn er nur mit den erlaubten 30 km/h „weggecheckt“ wird.

Schwierige Prognose, mit den wenigen - und noch dazu subjektiv gefärbten - Fakten.

Gruß
smalbop

Halter und Hund gingen neben dem Gehweg

  • also auf der Fahrbahn in einer wenig befahrenen Straße,

Hat jemand in ähnlicher Situation erfolgreich geklagt?

Ich glaube das würde sich kaum jemand trauen, denn es könnte nach hinten
losgehen und der Autofahrer möchte zu recht die Lackschäden am PKW
ersetzt haben.

Der Plem

PS: Ich nix Anwalt

OT: Wie weit ist denn …

Hund wurde erfaßt und 3 Häuser weit durch die Luft
geschleudert…

der Hundeführer geflogen? Oder ist die Leine einfach gerissen? … Bei der Geschwindigkeit hat man ja als Hundeführer fast keine Gelegenheit, die Leine schnell genug loszulassen.

Herr N führt auch jeden Tag das „schwarze Schaf“ (Mittelschnauzer, wenn ungeschoren) seiner Frau spazieren. Im Gegenteil zum geschilderten Fall sei es dabei allerdings so, dass auf dem Bürgersteig gegangen würde. Das hälfe aber nicht viel, denn… die Strasse ist dank der Kontrollwut der Stadt so „eng“, dass jeder zweite Autofahrer meint, er dürfe den Bürgersteig bei Tempo 50 mitbenutzen…

Gruss
norsemanna

Hi

Da die Frage falsch , also nicht entsprechend der FAQ gestellt wurde , lohnt sich eine Antwort nicht , da es sowieso gelöscht wird.

Ich hatte im Jahre 1985 eine ähnliche Situation , Herrchen auf dem Gehweg , Hund ( Dackel ) auf der Strasse , ich musste ziemlich weit rechts ran , da ein 40 Tonner entgegen kam
Unfallort Ausfallstrasse aus einer Ortschaft ca 100 Meter ausserhalb des Dorfes mit 70 km/h

Für die erfragung der damals entschiedene Rechtsprechung bitte PN senden

gruss

Toni

Erklärst du uns …

Da die Frage falsch , also nicht entsprechend der FAQ gestellt
wurde

… auch, warum du das meinst?

Gruss
norsemanna

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