Angemahnte Handwerkerrechnung ohne Auftrag

Hallo Rechtsexperten,
als Vermieter habe ich Ärger mit einem Handwerksbetrieb, der ohne meinen Auftrag eine Reparatur ausgeführt hat. Kurze Schilderung:
Vor einem knappen Jahr erhielt ich von meinem Mieter einen Anruf, das der Verwalter der Wohnanlage einen „Sonderpreis“ zur Entkalkung der Wasserboiler vereinbart hätte. Der Mieter wollte wissen, ob er den Boiler entkalken lassen soll. Nach meiner Erklärung dem Mieter gegenüber, dass es sich dabei um Betriebskosten und somit umlagefähige Nebenkosten handelt, einigten wir uns darauf, dass er entkalken lässt. Etwa zwei Wochen danach war der Handwerker beim Mieter und es kam ein erneuter Anruf. Meine Frau gab dem Mieter gegenüber das Einverständnis, auch gleich die Heizstäbe des Boilers (max. 30 Euro) zu tauschen, da diese bereits angegriffen wären, und der Boiler ohnehin zerlegt. In Erwartung einer detailierten Rechnung, aus der die Wartungsarbeiten ausgeklammert wurden, erhielten wir einige Wochen später eine Rechnung über mehr als 330,- Euro. Da ich damit niemals einverstanden war, lies ich mir diese Rechnung vom ausführenden Handwerker erläutern. Er erklärte mir, dass der mittlerweile 15 Jahre alte Boiler nunmehr ein nahezu komplett neues Innenleben habe. Ein anderer Fachbetrieb bestätigte mir, dass ich für diesen Preis wohl auch einen nagelneuen Boiler bekommen hätte. Nebenbei ärgert mich, dass ich mit einem nagelneuen Boiler meinen Mieter nicht die Entkalkung hätte zahlen lassen müssen. Gleichfalls habe ich keine Lust, diese überhöhte Rechnung zu begleichen. Vorgestern kam nun die Mahnung. Ab wann sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten?
Gruß
Markus BvG

Hi,

das ist wohl eine Sache, die ein Richter gerne vergleicht. Fakt ist, dass Du einen Boiler hast, der dem Handwerker gehört.
Fakt ist weiter, dass Dein Boiler weg ist, oder ist der noch irgentwo?
Da wird jeder Richter einen Vergleich aushandeln und die Kosten des Verfahrens gegenseitig auferlegen. Prost Mahlzeit.

Frage: Wie stehst Du einem Schiedsmann gegenüber?

Auf keinen Fall würe ich vorab bezahlen, biete ihm wegen der Frechheit und wegen des Jobs ohne Auftrag 50% an und lass Dich dann auf maximal 65% ein. Dann machst Du m.E. einen pasabelen Deal, ohne Gerichtskosten.

falls es dann doch zur Verhandlung kommt, hast Du Einigungswillen bewiesen, bei der Arbeitseinstellung der freien Mitarbeiter (Richter) kommt das immer gut.

cu

ede

Hallo ede,
einen neuen Boiler habe ich ja eben nicht. Vielmehr habe ich einen Boiler, der äußerlich 15Jahre auf dem Buckel hat. Aber das Innenleben ist angeblich neu. Das wollte ich aber auf keinen Fall. Wenn ich einen neuen Boiler brauche, dann lieber einen komplett neuen. Zumal hätte ja dann auch mein Mieter die Entkalkung nicht zahlen müssen. Der andere Handwerksbetrieb hat mir ja bestätigt, dass ich für den Reparaturpreis einen neuen Boiler hätte haben können.
Um was es mir geht: Spätestens auf einen Mahnbescheid o.ä. muss ich wohl reagieren. Ab wann soll ich einen RA hinzuziehen? Zu einem Schiedsmann komme ich über die Innung, oder?
Gruß
Markus BvG

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