Angemeldetes Auto am Straßenrand abstellen, daß nicht versichert ist?

Hallo,
es kann vorkommen, daß man im Moment kein Geld hat, um seinen Versicherungsbetrag für das Auto zu bezahlen, aber für die Steuern reicht es noch.
Kann dann ein Auto am Straßenrand (natürlich mit Kennzeichen) einfach so lange stehen bleiben, bis man den Vericherungsbetrag bezahlen kann?

Klar, aber es kann passieren dass das Ordnungsamt kommt, die Plaketten abkratzt und es zwangsstilllegt wird.
Denn die VS meldet an die Zulassungsstelle „Kein VS-Schutz mehr“, dann wird man dort aktiv !

MfG
duck313

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Danke für die Antwort.
Das wußte ich noch nicht.
Wieso reicht denn eine Anmeldung nicht aus, wenn ich nicht fahre?
Heißt das, daß man in solchen Fällen das Auto auch gleich abmelden kann um sich die Steuern zu sparen?

Moin,

Jedes zugelassene Fahrzeug muss versichert sein, das ist gesetzliche Pflicht. Da verstehen die Ämter überhaupt keinen Spaß.
Abmelden ist okay, aber dann darfst du es auch nicht am Straßenrand abstellen.Eine Garage oder ein umzäuntes Privatgrundstück ist dann Pflicht.

-Luno

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Hi,

abgemeldet darf es aber nicht auf öffentlichem Grund stehen. Dazu muss es angemeldet und versichert sein.

Grüßle
Frank K.

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Hallo,
moment ich komme schon nicht mehr mit: Ein gemeldetes Fahrzeug, daß nicht versichert ist, darf nicht am Straßenrand stehen? Was kann man aber machen? Hat jemand einen Tipp, den ich vielleicht noch nicht kenne?
Was ist, wenn ich eine Garage oder ein Privatgrundstück zur Verfügung habe, auf das aber auch andere Autos fahren? Geht das jeweils ohne Anmeldung und Versicherung?

Wie weiter oben schon jemand schrieb: Jedes angemeldete Fahrzeug muss versichert sein.

Sobald ein Fahrzeug angemeldet ist, könnte man damit fahren.
Woran sollte man dann erkennen, wenn da jemand ohne Versicherungsschutz herumfährt?

Daher bedingt eine Anmeldung zwangsweise die Haftpflichtversicherung.

Zudem kann auch ein nicht im Verkehr fahrendes Fahrzeug Schäden verursachen.

Sobald ein Fahrzeug öffentliche Verkehrsflächen benutzt (fahrend oder stehend!), muss es angemeldet und versichert sein.

Nur auf einem eingefriedeten Grundstück, auf dem kein öffentlicher Verkehr stattfindet, darf es ohne Zulassung stehen.

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Bist Du Dir da sicher? In der Praxis sieht man öfters in nicht eingefriedeten Privatgrundstücken abgemeldete Kfz stehen - wäre das in all diesen Fällen illegal?

Moin,

Jain, siehe https://www.anwalt24.de/fachartikel/auto-und-verkehrsunfall/24285

Grundsätzlich darf ein nicht angemeldetes Auto erst einmal nur auf umfriedetem Gelände abgestellt werden. Steht es auf einem Parkplatz an einer öffentlichen Straße, dann ist es unerheblich, ob der Parkplatz selbst Privatgrund ist oder nicht; das Abstellen des Fahrzeuges stellt dann eine Sondernutzung dar. Durch die fehlende Umfriedung wird der Parkplatz automatisch öffentlicher Verkehrsraum, auch wenn der PKW ansonsten nicht stört und mit Nummernschild auch immer dort gestanden hat.

Auch ein angemeldeter Wohnwagen, der auf dem eigenen privaten Grundstück abgestellt wird, kann je nach Bundesland Ärger verursachen. Es gibt bei uns einige Gemeinden in der Nähe, die diesbezüglich Satzungen erlassen haben.
Wie viel davon in der Praxis wirklich umgesetzt wird, ist eine andere Sache. Es ist ja nun nicht so, dass ein abgemeldetes Fahrzeug gleich am nächsten Morgen vom SEK „besucht“ wird.

-Luno

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Angemeldet und nicht versichert, geht bei uns nicht. Wenn der Versicherungsschutz erloschen ist, ist es abzumelden, bzw wird stillgelegt.
Ein solches Fahrzeug darf man dann auch nicht mehr im öffentlichen Raum parken.

Kann mir aber denken, dass bei einem Nachbarschaftsstreit die Nachbarn keine Minute warten würden um das Ordnungsamt zu informieren wenn es ganz klar illegal wäre ein unangemeldetes Kfz in einem nicht eingefriedeten Privatgrundstück abzustellen.

Hab das hier gefunden: „Auch private Straßen und Wege, die von der Allgemeinheit mit Zustimmung oder Duldung des Eigentümers genutzt werden dürfen, zählen zum öffentlichen Verkehrsraum.“ Quelle: https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/abgemeldetes_auto_wo_darf_man_es_abstellen_und_wann_darf_es_abgeschleppt_werden_22549.html

Allerdings läßt der nächste Abschnitt gleich Zweifel an der Professionalität der Webseite aufkommen, denn dort heißt es: „Wo darf ein abgemeldetes Auto stehen?
Ein abgemeldetes Auto darf etwa auf Grundstücken von Freunden und Verwandten oder in einer privaten Garage abgestellt werden.“
Wieso dort Grundstücke von Freunden und Verwandten erwähnt werden aber nicht das eigene erschließt sich nicht - und auch nicht, dass das zum Teil der erstgenannten Aussage widerspricht.

Moin,

Wie man so schön sagt, die besten Außendienstmitarbeiter des Bauamtes sind die Nachbarn. :grin: Sinngemäß sollte das auch für das Ordnungsamt gelten.

-Luno

Ich sehe da keinen Widerspruch. Die Geschichte mit dem „Grundstück von Freunden und Verwandten“ ist eine weitere Möglichkeit zum Abstellen auf dem eigenen Grundstück, wenn sichergestellt ist, dass es sich - egal ob es das eigene oder ein fremdes Grundstück betrifft - nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt.

Und diese Zuordnung kann im Einzelfall mal mehr oder weniger problematisch sein. Es ist aber nicht so, dass es zwingend ein abgeschlossenes Tor oder überhaupt ein Tor braucht, um auf Nummer sicher zu gehen. Der einzelne Parkplatz hinter der klar definierten Grundstücksgrenze eines Einfamilienhauses ist kaum als öffentlicher Verkehrsraum zu bezeichnen, da er eben gerade nicht von der Allgemeinheit mit Zustimmung und Duldung des Eigentümers benutzt werden darf. Anders sieht das schon aus, wenn mehrere Parkplätze eines Mehrfamilienhauses statt Vorgarten auf voller Grundstücksbreite zwischen Fußweg und Hausmauer so angeordnet sind, dass man da gerade keine Grundstücksgrenze erkennen kann und auch kein Hinweis auf eine Nutzung ausschließlich durch die Mieter verweist. Da sind halt 1001 individuelle Einzelfälle möglich, zu denen man dann ggf. auch durchaus noch unterschiedlicher Meinung sein kann, wie man die genau einordnet.

Spannend wäre z.B. eine Fläche außerhalb unseres von außen erkennbar abgegrenzten Grundstücks, die teilweise uns, teilweise dem Nachbarn gehört, und auf der ein nicht genutztes Wegerecht für ein rückwärtiges Grundstück eingetragen ist. Nachbar hat einen durchgängigen Zaun gezogen, von unserer Seite grenzt die offene Seite des Carports mit klar definiertem Rand einer Pflasterfläche und im weiteren Verlauf eine Hecke und dann noch ein Stück Zaun an. Sieht also aus wie ein Weg (Schotter mit Gras) zwischen den Grundstücken, obwohl er zu den Grundstücken gehört, endet aber vor einem Zaun, und wird traditionell von uns und unseren Mietern als Stellplatz und zum Lagern von Baumaterial, … genutzt. Da wir hier kein Problem mit Falschparkern haben, steht da kein Schild und gibt es auch kein Tor. Eine tatsächliche öffentliche Nutzung findet nicht statt, zumal der Weg nirgends hin führt. Also gibt es auch weder eine Duldung noch eine Zustimmung. Trotzdem könnte ich hier von öffentlichem Verkehrsraum ausgehen und könnte versuchen über das Ordnungsamt eine Rostlaube los zu werden, die mir da jemand hinstellen sollte. Würde ich aber natürlich nicht machen, weil man sonst auf die Idee kommen könnte, meine sonstigen Nutzungen dieser Fläche zu hinterfragen/ich dann ggf. Geld für eine bauliche Trennung und Beschilderung ausgeben müsste, um eine Nutzung zu verhindern, die tatsächlich nicht zu befürchten ist.

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Hallo,
wenn ich eine Garage hätte, darf ich also im Falle eines Falles mein Auto dort abstellen. Das könnte also eine Lösung sein. Wie gehe ich aber vor, wenn der Fall eintritt, gesetzt den Fall, ich habe dann zum Beispiel eine Garage? Gehe ich erst zum Amt oder erst zur Versicherung? Dabei fällt mir gerade ein, daß bei meiner Anmeldung beim Amt keiner nach einer Versicherung gefragt hat. Aber das wirklich nur nebenbei, wichtig ist eine Lösung.
Vielen Dank vorab

Ist das schon länger her?
Keine Zulassung ohne Nachweis einer Haftpflichtversicherung - früher mit der „Doppelkarte“, heute mit der elektronischen Versicherungsbestätigung.

Erst Abmelden, dann nichts tun.
Die Versicherung wird automatisch benachrichtigt und wenige Tage nach der ABmeldung hast du Post von der Versicherung im Kasten - inklusive einer Gutschrift, wenn die Versicherungsprämie schon im Voraus bezahlt wurde.

Hallo,

mal eine ganz andere Frage: von welchem Zeitraum reden wir? Wenn es absehbar ist, dass es mehr als wenige Monate ist, wäre der Verkauf eine Alternative? Damit entfiele auch die Suche nach passender Park-/Abstellmöglichkeit.

Gruß
Christa