Angemeldetes Auto gekauft - Vorbesitzer hatte Teilkasko abgeschlossen - Auf Heimfahrt Scheibe defekt

Hallo,

habe das Internet schon durchforstet und leider nichts gefunden…

Habe mir Heute einen Audi A4 B6 gekauft.

Das Auto habe ich angemeldet übernommen. Der Vorbesitzer hatte eine Haftpflicht und Teilkasko abgeschlossen.

Nun ist mir auf der unmittelbaren Heimfahrt durch einen auf der Heimfahrt passierten Steinschlag die Scheibe gerissen. Das Kennzeichen des verursachenden Fahrzeuges habe ich durch Nässe und dunkelheit nicht erkannt.

Nun meine Frage, deckt die Teilkasko versicherung des Vorhalters den Schaden, da das Fahrzeug noch auf den Vorhalter gemeldet ist?

Ich will den Wagen morgen ummelden…

Vielen Dank für eure Antworten.

Hallo

Das fragst Du am besten den Vorbesitzer.

Andererseits gibts ja Carglass und Co., die solche Sachen reparieren oder ggf. die Scheibe ersetzen und die machen ja Werbung damit, dass es Dich als Autofahrer nichts kostet.

CU
Peter

Andererseits gibts ja Carglass und Co., die solche Sachen
reparieren oder ggf. die Scheibe ersetzen und die machen ja
Werbung damit, dass es Dich als Autofahrer nichts kostet.

Nix „andererseits“…:

Für Teilkasko-Versicherte kostet es bei Reparatur meistens nichts, bei Austausch die Selbstbeteiligung.
Also „NICHTS“ nur für Kasko Versicherte…warum sollte CarGlas etwas kostenlos machen…

Sollte die Kaso des Vorbesitzers übernehmen, da der Vorbesitzer auch bis zur Ummeldung die Prämie schuldet…das Fahrzeug ist noch so lange versichert bis es eine neue Versicherung von dir bekommt oder abgemeldet wird

Nein die versicherung vom vorbesitzer übernimmt natürlich nicht die versicherung… ihr havt ja mit sicherheit ein kaufvertrag ausgefüllt wo uhrzeit und datum der übergabe + wo drinne steht das du dich verpflichtest das auto binen 2 wochwn ab oder ummeldest… Wenn das der fall ist wird seine versicherung das nicht machen… Du kannst ja mal netterweise den vorbesitzer kontacktieren und nett drum bitten und fragen ob er das nicht übernehmen kann… Voraussetzung hierbei ist das er seiner versicherung noch nicht gemeldet hat das das auto verkauft wurde… Natürlich könntest du das auto (formal) an ihn zurück gegeben haben was ja dein recht ist wenn die 2 wöchige frist nicht abgelaufen ist… Und anschliessend könnt ihr ein neuen vertrag unterzeichnen… Aber ob sich der aufwand lohnt ist ni andere frage… Hinterhof werkstäten tauschen deine scheibe schon für 100€ aus… Hab jetzt auf keinerlei rechtschreibung geachtet einfach losgetextet per handy… bitte um verständniss

wenn das so wäre wie beschrieben, dann eine Frage: wer würde einen auf der Heimfahrt verursachten Haftplfichtschaden übernehmen ?
Solange der Käufer das Fahrzeug noch nicht umgemeldet hat (egal was im Kaufvertrag steht, man kann auch ohne Kaufvertrag verkaufen…oder verschenken), ist die Versicherung des Vorbesitzers für die Schadenregulierung zuständig…

Der Käufer braucht noch nicht mal eine EVB Nummer um das KFZ heimzufahren, ergo KANN nur die aktuelle Versicherung zuständig sein…sie ist ja auch bis dato bezahlt…

Hallo,

Hab jetzt auf
keinerlei rechtschreibung geachtet einfach losgetextet per
handy… bitte um verständniss

Einfach losgetextet - das merkt man!
Recht auf Rückgabe des Autos innerhalb 2-wöchiger Frist… *kopfschüttel*

Grüße,
Tinchen

stimmt, da steht ja noch viel mehr Unfug drin…Gebrauchtautokauf mit Widerrufsrecht aus dem Fernabgabegesetz *ggggggg

Nein die versicherung vom vorbesitzer übernimmt natürlich
nicht die versicherung…

Was dies nur bedeuten soll ?

Hab jetzt auf
keinerlei rechtschreibung geachtet einfach losgetextet per
handy… bitte um verständniss

Nein - dafür kann ich kein Verständnis aufbringen,
wenn man solch einen Blödsinn schreibt.

Warum schreibt man überhaupt was, wenn man keine Ahnung hat ?

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