Hallo,
das angemeldete Kraftfahrzeug von Person A soll in das Eigentum zu Person B gehen.
Allerdings soll Person A Besitzer bleiben und auf Person A soll das Fahrzeug weiterhin angemeldet sein.
Soweit ist dies ja möglich.
Frage: Was muss Person A machen? Zulassungsbescheinigung 1 und 2 an Person B schicken, damit diese dann in ihrem Amt umtragen darf oder muss Person A erst das Fahrzeug abmelden und dann die Papiere an Person B schicken?
Danke für die Antworten!