hallo,
kann mir jemand sagen, in welchem rahmen bewirtungsaufwendungen noch als angemessen bzw. betriebsbedingt gelten? gibt es da einen richtwert von ca. x% des umsatzes o. ä.?
danke,
fritz
hallo,
kann mir jemand sagen, in welchem rahmen bewirtungsaufwendungen noch als angemessen bzw. betriebsbedingt gelten? gibt es da einen richtwert von ca. x% des umsatzes o. ä.?
danke,
fritz
hallo,
das kommt ganz auf die branche an. einem versicherungsmakler wird man i.d.R. mehr (anzahl) bewirtungen als angemessen anerkennen als einem bauhandwerker, dem bauhandwerker dann aber ggf. einen höheren umsatz in der pizzeria nebenan.
natuerlich muss das auch alles in angemessenem verhältnis zu dem „eingeholten“ umsatz stehen (der konkret mit der bewirtung erzielt wird). aber diese prüfung wird wohl sehr weiter ausfallen (so wie beim unangemessenen porsche für den maurer etc.).
gruss vom
showbee
Angemessenheit bzgl. Bewirtungsaufwendungen
Hi !
das Wort angemessen bezieht sich weniger auf:
als vielmehr auf die Höhe des Betrages jeder einzelnen Bewirtung in Verbindung mit der Anzahl der teilnehmenden Personen. Einige Prüfungskriterien für die Angemessenheit finden sich denn auch in H 21 Abs. 12 EStH:
Ein Großunternehmen wird daher zur Erlangung eines Großauftages höhere Beträge als angemessen ansehen dürfen, als der Handwerker von nebenan.
Allgemeine Regelungen gibt es daher nicht. Es kommt, wie so oft im Steuerrecht, auf den jeweiligen Einzelfall an.
BARUL76