Durch Reduzierung von Arbeitsanfall vorübergehende Versetzung in anderen Betriebsteil. Welche Anfahrtszeit ist zumutbar bei Teilzeitbeschäftigung, bzw. dem AG bei übermäßig langer Anfahrtszeit ein Stundenausgleich zuzumuten?
Durch Reduzierung von Arbeitsanfall vorübergehende Versetzung
in anderen Betriebsteil. Welche Anfahrtszeit ist zumutbar bei
Teilzeitbeschäftigung, bzw. dem AG bei übermäßig langer
Anfahrtszeit ein Stundenausgleich zuzumuten?
Kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde…
Guten Tag,
vertraglich festgelegt ist, dass ggf. eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz möglich ist. Es wird nur der Arbeitsplatz, aber nicht der Einsatzort angesprochen.
Vielen Dank im Voraus und Grüße aus Berlin
vertraglich festgelegt ist, dass ggf. eine Versetzung an einen
anderen Arbeitsplatz möglich ist. Es wird nur der
Arbeitsplatz, aber nicht der Einsatzort angesprochen.
Moin,
da muss man ggf. noch genauer in dem AV nachschauen…
Habe in meiner beruflichen Praxis in einem Betrieb mit mehreren Betriebsteilen, die quer durch die Stadt verteilt waren, gearbeitet…
Während zuerst die Verträge direkt mit einem Betriebsteil (=Arbeitsort) abgeschlossen wurden, ging man später dazu über -eben weil ähnliche Fragestellungen auftraten wie vom ThreadEröffner- die AV zu konkretisieren, in dem man den AV mit dem Hauptbetriebsteil abschloss und auch im Bedarfsfall in jedem anderen Betriebsteil eingesetzt werden konnte…
Gruß
MG