Angemessene Frist bei Störungen durch Unwetter

Hallo Experten,

was würdet ihr als eine angemessene Frist zur Instandsetzung eines durch Unwetter gestörten Telefon/Internetanschlusses ansehen?

Bei einer Freundin hat „Friederike“ das oberirdische Telefonkabel am Haus beschädigt, sodass sie jetzt seit 2 Wochen Offline ist.

Sie hat die Störung zeitnah gemeldet. Es kam dann auch ein Techniker, aber einer von der falschen Truppe. Der konnte kein Kabel reparieren, schon gar keines, dass auf einem Mast hängt. Der Techniker wollte die Störung an die „Kabeltruppe“ leiten. Das ist jetzt gut zwei Wochen her und bisher hat sich nichts getan.

Was meint ihr wie lange man dem Netzbetreiber hier Zeit geben soll/muss, um Sturmschäden zu beheben?

Und hat man Anspruch auf eine Entschädigung, wenn’s mal länger dauert? Der Netzbetreiber hat den Ausfall ja nicht verursacht.

Daher die Frage, wie viel Zeit sollte man dem Netzbetreiber geben und ab wann könnte man davon ausgehen, dass man doch Anspruch auf eine Gutschrift geltend machen kann.

Danke & Gruß

Klaus

Hallo wenn ein Techniker eine Störung an die Kabeltroppe weitergeben soll , das funktioniert schon mal gar nicht . In so einem Fall meldet man sich persönlich bei der Störungsstelle des Netzbetreibers . Zur Not alle 2 Tage.
viele Grüße noro

Das hat sie ja gemacht.

Die Frage ist halt, nach welcher Zeit könnte man mal zu härteren Maßnahmen greifen?

Klar, die Jungs kommen mit dem Aufräumen der Sturmschäden nicht hinterher.

Hallo,

also wenn da noch andere Leute an dem defekten Kabel hängen, dann kann man bei der Telekom anrufen und eine sog. „Schadensmeldung ohne Kundenbezug“ aufnehmen lassen. Nach der Beschreibung des Schadens würde der Vorgang dann normalerweise direkt an die Kollegen von den technischen Netzen weitergeleitet. Der normale Telekom-Techniker kann da natürlich wirklich nichts tun. Der leitet das dann aber auch an die entsprechenden Stellen weiter, er muss ja eine Rückmeldung zu seinem Besuch abgeben. Aber manchmal geht es über den o.g. Weg dann doch schneller.

Zerteilen können sich die Jungs von der Buddeltruppe aber leider auch nicht. Und leider können die Mitarbeiter bei der Störungsstelle auch so gut wie nie sagen, wie lange es dauern wird, schlicht weil sie diese Informationen gar nicht bekommen.

Ich drücke die Daumen dass es schnell behoben werden kann.

Gruss
Petra

Die Störung ist bei den richten Leuten angekommen und inzwischen hat wohl auch eine Firma den Auftrag erhalten den Schaden zu reparieren. Das jetzt aber schon 14 Tage her. Und bisher hat sich nichts getan.

Und jetzt frage ich mich halt, ab wann man dem Anbieter hier Druck machen darf/kann, und wie der am besten auszusehen hat.

Die Freundin hatte schon vor die Einzugsermächtigung zu widerrufen, aber das bringt erfahrungsgemäß noch mehr Ärger als man eh schon hat. Zumal hier kein Verschulden des Anbieters vorliegt, sondern der Netzbetreiber bzw. sein Subunternehmer nicht aus dem Quark kommen.

Sturmschäden sind AFAIK auch nicht in den AGB geregelt und zählen als höhere Gewalt nach dem Motto „Pech gehabt“.