Angemessene Kostenübernahme für Hörgeräte günther

Hallo Günther, habt ihr schon Ausführungsbestimmungen was volle Kostenübernahme für Hörgeräte betrifft, wenn Kassengeräte von der Kapazität o.ä. nicht ausreichen ? s. Bundessozialgerichtsentscheid plus mehrere örtliche Sozialgerichtsentscheide ?
haltet ihr euch an diese Urteile oder wie bewilligt ihr sowas ?
nur über Sozialgerichtsanordnung oder Widerspruchsentcheid ?
Gruß

Hallo Aaron,
ich habe mal nachgeschaut - die Gesetzeslage hat sich (Stand Juli 2010) bisher in diesem Punkt nicht geändert. Es ist immer noch von Vertrags- und Festpreisen die Rede. Obwohl,ich weiss aber, dass wir in der Vergangenheit in Einzelfällen die Mehrkosten übernommen haben.
Verallgemeinern kann man das meiner Meinung nicht.
Gruss
Czauderna