Angemessene Miete bei ALG II in Brandenburg-LDS

Liebe Experten,

meine Freundin wohnt derzeitig in Berlin, hat 3 Kinder, ist alleinerziehend und ist zur Zeit noch (!) auf ALG II angewiesen.

Nun möchte sie aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nach Brandenburg ziehen, genauer gesagt in den nördlichen Landkreis Dahme-Spreewald in Königs Wusterhausen oder nähere Umgebung (beispielsweise: Wildau, Zeuthen, Bestensee, Heidesee, Schönefeld, etc.).

Nun will sie schon vorher abgeklärt haben, wie hoch die Miete der potentiell gemieteten Wohnung maximal sein darf, um noch als „angemessen“ zu gelten. Bekannt ist bloß, dass es starke geografisch bedingte Schwankungen bezüglich der Angemessenheit gibt.

Leider brachte eine Suchmaschinenrecherche im Internet keinerlei Ergebnisse.

Könnte uns jemand mitteilen, wie hoch die angemessene Miete einer Wohnung in der besagten Gegend (insbesondere in Königs Wusterhausen an sich) ist?

Über eine erlösende Beantwortung wären wir sehr dankbar!

Beste Grüße,
Rozi

Hallo

Das muss sie (oder jemand Anderes) beim zukünftig zuständigen Leistungsträger vor Ort erfragen, wenn sie es ganz sicher und „aktuell“ wissen will und es nicht auf seiner Website oder der Site der Kommune /Sozialverwaltung/ Wohnungsamt veröffentlicht ist. Sonst mal hier reinschauen: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Sie müssen ihr die für 4 Personen angemessene (Brutto-) Kaltmiete nennen; Heizkosten dürfen (derzeit noch) nicht pauschaliert vorgegeben werden, sondern sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen,sofern nicht nachweislich unwirtschaftlich verbraucht wird. Zu ihrem Umzug allgemein: http://hartz.info/index.php?topic=24.0

LG