Hallo,
ein Arbeitgeber möchte dass der Arbeitsvertrag folgende Rückzahlungsvereinbarung enthält: sollte der Arbeitnehmer in den ersten drei Jahren nach Vertragsschluss kündigen, muss er die Kosten aller vom Arbeitgeber bezahlten Weiterbildungsmaßnahmen zu einem festgelegten Prozentsatz zurückzahlen (75% im ersten, 50% im zweiten u. 25% im dritten Jahr).
Wieviele Weiterbildungsveranstaltungen der AN besuchen wird u. wieviel diese kosten werden ist vorab nicht bekannt. Es handelt sich vorauss. um mehrtägige bis zu zweiwöchige Seminare/Workshops, die jeweils mehrere hundert bis mehrere Tausend Euro kosten.
Wäre diese Vereinbarung angemessen auch wenn die Kosten vorab nicht bekannt sind? Wäre die Bindungsfrist zu lang? Ein einwöchiges Seminar, das im ersten Jahr besucht wird, müsste bei Kündigung im dritten Jahr immer noch teilweise zurückgezahlt werden. Die von Gerichten aufgestellte maximale Bindungsfrist für eine Maßnahme von unter einem Monat Dauer beträgt aber nur etwa 6 Monate.
Alle Informationen, die im WWW zu Rückzahlungsvereinbarungen zu finden sind, beziehen sich ausnahmslos auf Fälle, in denen Dauer u. Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme vorab bekannt sind.
Gibt es Vereinbarungen, die auf den dargestellten Fall zutreffen, d.h. Anzahl u. Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen sind unbekannt, Bindungsfrist beginnt mit Vertragsschluss?