Angemessene Wohnung bei Grundsicherung

Hallo,

wenn während dem Bezug von Hartz 4 eine Wohnung nach Einzelfallprüfung als noch angemessen betrachtet, und die volle Kostenübernahme der Unterkunftskosten gewährt (min.5 Jahre lang) wurde, kann diese Entscheidung wieder zurückgenommen werden, wenn man nach Hartz 4 direkt als Rentner dann in die Grundsicherung kommt?

Also die Wohnung die anstandslos über Jahre voll bezahlt wurde, dann auf einmal als nicht mehr angemessen gilt und ein Teil der tatsächlichen Kaltmiete nicht mehr bezahlt wird (ca. 16 Euro)…?

Nur aufgrund der Tatsache, dass die Grundsicherung nicht mehr von der ARGe sondern vom Kreis bezahlt wird?

Viele Grüße und Danke…
Patricia B.

Hi,
sowas passiert leider. Weil es zwei leicht unterschiedliche Gesetze sind und zwei unterschiedliche Leistungsträger - auch wenn die Komune in beiden Fällen diese Kosten tragen muss, ist sie im SGB II weisungsgebunden und muss ggf. höhere Richtwerte akzeptieren.

Ich würde in diesem Fall in Widersprucvh und Klage gehen, eine Klärung allerdings erst vom Bundesverfassungsgericht erwarten, denn (nur) im Grundgesetz ist in Artikel 3 Abs. 1 bestimmt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“, wobei ich in Abs. 3 leider „wegen seines Alters“ vermisse - aber Hartz4 konnten die Väter unseres Grundgesetzes natürlich nicht voraussehen.

Gruß
Ingo

Art. 3 GG bedeutet nicht Kommunismus
Hallo,

denn (nur) im Grundgesetz ist in Artikel 3 Abs. 1 bestimmt:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“, wobei ich in Abs.
3 leider „wegen seines Alters“ vermisse - aber Hartz4 konnten
die Väter unseres Grundgesetzes natürlich nicht voraussehen.

damit meint das Grundgesetz aber nicht, dass wir im Kommunismus leben und jeder finanziell gleichzustellen ist. Da unterliegst du einem gewaltigen Missverständnis.

Gruß

S.J.

2 „Gefällt mir“

Hi,

Du findest es wirklich rechtens, dass lediglich durch Erreichen einer Altersgrenze plötzlich die Kosten der Unterkunft unangemessen sind - obwohl diese von ein und demselben Leistungsträger erbracht werden?
Oder dass einer Frau zu ihrem 65. Geburtstag eine Leistungskürzung ins Haus flattert, weil ihr im SGB XII der pauschale Freibetrag von 100€ für ihren Putzjob nicht mehr zusteht (und der Sozialamtsmitarbeiter nur sagt „aber Sie brauchen doch jetzt nicht mehr arbeiten“)?

Ich sehe darin keinen Kommunismus, sondern Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Gruß
Ingo

1 „Gefällt mir“

Hi,

Du findest es wirklich rechtens, dass lediglich durch
Erreichen einer Altersgrenze …
Oder dass einer Frau zu ihrem 65. Geburtstag eine
Leistungskürzung ins Haus flattert…

Grund für die Veränderung ist nicht das Erreichen der Altersgrenze, sondern die Anspruchsgrundlage. Und selbst wenn es das Alter ist und die Gesetze so sind, ist das gesetzeskonform und auch okay. Es gibt Altergrenzen für das Wahlrecht, die Wehrpflicht, das Schöffenamt, Rauchen in der Öffentlichkeit…

Ich sehe darin keinen Kommunismus, sondern Verletzung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Ach die Welt ist ungerecht. Wenn es aber tatsächlich so wäre, wie du meinst, steht ja jedem der Rechtsweg offen. Dass Rentner, Arbeitslose und Arbeitnehmer unterschiedlich behandelt werden, wiederspricht aber ganz sicher nicht dem Grundgesetz.

Gruß

S.J.

2 „Gefällt mir“

Also ich finde es schon extrem ungerecht, wenn sich Ansprüche ändern nur weil man Rentner wird.
Für mich ist Grundsicherung für Arbeitsuchende und Grundsicherung für Rentner im Grund eigentlich das selbe.
Beides soll das Existenzminimum sichern bzw. der (Alters)-Armut entgegen wirken, oder habe ich das falsch verstanden…?!
Wenn wie in meinem geschilderten Fall für eine Wohnung 4 Jahre lang die vollen Kosten übernommen wurden, und diese Wohnung mit dem Eintritt in die Rente dann plötzlich als nicht mehr angemessen gilt, dann muss ich mich schon fragen ob ich da was verpasst hab.
Ich glaube nicht, dass man so eine Entscheidung noch mit irgend etwas erklären kann…

Viele Grüße

Hi,
ich würde raten, dagegen Widerspruch einzulegen. Eine Behörde hat immer Ermessensspielraum bzw. die Möglichkeit, eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Und ich halte es für nicht verhältnismäßig, eine Miete, die jahrelang von einem Sozialleistungsträger anerkannt wurde, nun nicht mehr anzuerkennen.

Gruß
Nelly