Wie berechne man den angemessenen Gewinnanteil eines minderjährigen Kindes, welches im Rahmen einer Schenkung durch seinen Vater eine Beteiligung an dessen GmbH im Wert von X übertragen bekommen hat. Das Kind soll nicht an den Verlusten der GmbH teilnehmen und es wurden auch keine anderen schuldrechtlichen Verträge zwischen Ihm und der Gesellschaft geschlossen.
Vielen Dsnk!
Da würde ich raten, einen Steuerberater zu befragen.
Gruß
Karin
Hallo,
dazu kann ich nichts sagen, Tip Steuerberater!
Viele Grüße
Sorry, aber mit diesem Thema kenne ich mich nicht aus. Da ist der Steuerberater selbst die richtige Anlaufstelle.
Sorry, hab gerade keine Zeit!
Sorry, da hab ich gar keine Ahnung. Versuchs mit Googeln oder frag Fam. Schlecker
LG
Guten Tag,
ich kann Ihnen die Frage leider momentan nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Tagliatelle78
sorry kannda nicht weiterelfen! gruss bacco
hallo, kann leider nicht helfen.
Tschüß
Hallo.
Solche Fragen lassen sich nicht so einfach beantworten. Schon gar nicht, wenn man den Fall nicht en Detail kennt.
Es ist stets empfehlenswert einen Steuerberater aufzusuchen, möglichst noch bevor die Schenkung durchgeführt wurde.
Grüße.
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Sorry, kann ich leider nicht beantworten
Hallo Tmenke,
ich bin der Meinung, dass der Gewinn im Verhältnis zum Eigenkapital der anderen Gesellschafter berechnet werden müsste.
Falls eine andere Regelung gefunden werden soll, wie z. B. ein Ausschluss einer Beteiligung an etwaigen Verlusten, so kann m. E. auch für den Gewinn eine andere Regelung als der o. g. Eigenkapitalanteil gefunden werden.
Die Gewinnregelung müsste ähnlich des Nießnutzes bei Immobilienübertragungen geregelt werden.
Ich hoffe, dir etwas geholfen zu haben.
Knarf