'Angemessener' Wohnraum bei ALG2

Hallo Experten,

mich würde grundsätzlich und rein theoretisch mal interessieren, wie es sich mit dem sogenannten „angemessenen“ Wohnraum verhält, wenn man ALG2 bezieht und wegen „unangemessen hoher“ Wohnkosten zum Umzug aufgefordert wird.

Als für eine Einzelperson angemessen werden ja immer 45 qm genannt. Muß man theoretisch auch in eine Wohnung umziehen, die kleiner ist als diese 45 qm, wenn für den als angemessen erachteten Mietpreis (beispielsweise knapp 400 € für München) schlicht und ergreifend keine Wohnung mit 45 qm zu bekommen ist? Oder könnte man auf einer Wohnungsgröße von 45 qm bestehen, auch wenn diese teurer ist als das, was von den Herrschaften bei der ARGE als angemessen erachtet wird? (ich fange jetzt lieber nicht damit an, wie die Traumtänzer dort auf die Idee kommen, man könnte in München eine halbwegs zumutbare Wohnung für 400 € finden…)

Bin gespannt auf eure Antworten!

Danke und viele Grüße
Murmeltier

Moin,

ich
fange jetzt lieber nicht damit an, wie die Traumtänzer dort
auf die Idee kommen, man könnte in München eine halbwegs
zumutbare Wohnung für 400 € finden…)

Bin gespannt auf eure Antworten!

ist Dir vielleicht mal der Gedanke gekommen, daß diese Traumtänzer sich an Vorgaben zu halten haben. Diese wurden ihnen von den von uns allen gewählten Volksvertretern vorgegeben und nicht selbst erdacht.
Es soll Traumtänzer geben, die mit diesen Regelungen auch nicht glücklich sind, sie aber trotzdem umsetzen müßen.
Alternativ könnten sie natürlich ihre Arbeit aufgeben.
Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel.
Gruß
Dirk m.

hi

ich fange jetzt lieber nicht damit an, wie die Traumtänzer dort
auf die Idee kommen, man könnte in München eine halbwegs
zumutbare Wohnung für 400 € finden…)

  • niemand zwingt dich dazu in München zu wohnen
  • ALGII bekommst du auch in Gegenden - in denen die Mieten halb so hoch sind
  • in diesen Gegenden gibt es ebenfalls zumutbare Arbeitsplätze
  • dann reichen 400€ auch locker für die 45 qm

Gruß H.

Hallo,

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil… Kann es sein, daß Du das „theoretisch“ und „grundsätzlich“ überlesen hast? Ich habe nie behauptet, daß ich betroffen bin.

  • niemand zwingt dich dazu in München zu wohnen

Nein, aber hier sind die Aussichten, einen Job zu finden, besser.

  • ALGII bekommst du auch in Gegenden - in denen die Mieten
    halb so hoch sind

Mag sein, aber dort gibt’s erfahrungsgemäß auch weniger Jobs.

  • in diesen Gegenden gibt es ebenfalls zumutbare Arbeitsplätze

Siehe oben

  • dann reichen 400€ auch locker für die 45 qm

Haha. Das zeugt ja von ganz toller Fachkenntnis. Wenn Du Dich wirklich auskennen würdest, wüßtest Du, daß dann in solchen Gegenden eben keine 400 € angesetzt werden, sondern ein wesentlich niedrigerer Betrag.

Gibt’s hier niemanden, der meine Frage konstruktiv beantworten kann?

Gruß
Murmeltier

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Hallo Murmeltier,

so wie ich das mitbekommen habe rechnet man in München im Schnitt 11,-- Euro/m² an Kaltmiete.

Es kommt auf die Wohnlage, Größe und das Baujahr an, so dass die Miete für eine 45 m² Wohnung zwischen 12,40 und 13,90 liegen (laut einer allerdings schon etwas älteren Tabelle des Mieter Maganzins München von 2005).

Bezieht man also eine Neubau-Wohnung von 45 m² läge die Kaltmiete bereits bei 625,50. Erstattet werden aber nur die von dir schon angesprochenen 429,50 Euro. Ist die Wohnung älter wird sogar noch weniger erstattet und in keinem Fall wird die Mietobergrenze bei diesen Kleinwohnungen getroffen.

Das das auseinanderklafft ist auch dem nicht so sehr Rechenbegabten schnell klar. Die Konsequenz daraus ebenfalls:

Entweder eine Bruchbude finden, die der Mietobergrenze entspricht, oder eine kleinere Wohnung etc.

Außer der Tatsache, das es solche Wohnung am Münchener Markt kaum gibt wird die Abneigung von VM Arbeitslosen Bürgern Wohnungen zu vermieten wenn die Mietzahlung nicht gesichert ist.

Soweit ich weiss, wird (wurde) in München deshalb bis jetzt kaum auf die Einhaltung dieser Mietobergrenze bestanden bzw. nur in Ausnahmefällen wenn die Miete mehr als 10% von der Mietobergrenze abweicht.

Gruß
Nita

Hallo Nita,

vielen Dank für die ausführliche und fundierte Antwort! Ich weiß zwar immer noch nicht, ob man nun auch eine Wohnung nehmen _muß_, die kleiner als die „angemessenen“ 45 qm ist, aber so wie Du das geschildert hast, käme man bei den Mietpreisen kaum drum rum… (wobei ich es einen Schwachsinn finde, jemanden quasi zum Umzug in einen sozialen Brennpunkt zu zwingen [wo die Mieten eben niedriger sind], weil mit einer solchen Adresse die Chancen bei der Jobsuche wohl kaum steigen dürften).

Danke und viele Grüße
Murmeltier

Hallo Murmeltier,

aber schrieb ich nicht genau das? Eine Bruchbude finden, oder eine kleinere Wohnung?

Das war jedenfalls mein Fazit. Was anderes bleibt demjenigen nicht übrig.

Abgesehen davon, das es in München - wegen der bestehenden Situation - meines Wissens nach noch nicht passiert ist, das jemand aus der Wohnung „gejagt“ wurde, wenn die Mietobergrenze nicht um mehr als 10% übertroffen wird.

Gruß
Nita