Hallo,
meine kürzlich verwitwete Mutter benötigt finanzielle Unterstützung nach der Grundsicherung.
Die Whg/DHH in der Sie wohnt ist mit >120qm über dem angemessenen Wohnraum von 50qm nach SGB II.
Mir ist bekannt, daß das Sozialamt Übergangshilfe im vollem Umfang der jetzigen Miete leisten muß, wenn der Antragsteller sich um angemessenen Wohnraum bemüht.
Nun meine Frage(n), inwieweit kann das Sozialamt den Umkreis in dem gesucht wird bestimmen ?
… und kann das Amt den Antragsteller zwingen ein bestimmtes Angebot anzunehmen, obwohl zum Beispiel die Anbindung an den ÖPNV und damit zum Einkauf/Artzt etc. sehr unterentwickelt ist ?
Wieviel Zeit muß das Amt mindestens einräumen, um eine Whg zu finden ?
Was passiert, wenn es keine gibt ?
Sorry für soviel Text, aber es gibt bei GS soviel Unklarheiten…