Angemessenes Kfz bei AlgII-Empfängern

Ich hoffe ich bin in diesem Thread richtig …

Hallo,
mich würde interesieren, unter welchen Kriterien ein Kfz nach akueller Rechtsprechung für einen Alg II-Emfänger als „angemessen“ gilt und nach §12 Abs.3 Nr.2 SGB II nicht auf das bei der Berechnung des Alg II zu berücksichtigende Vermögen angerechnet werden darf.

Wie wird dieser Paragraph z.B. bei fast neuwertigen Kleinwagen
(Opel Corsa 1.2 Bj. 1995 KP 12.500 €)
ausgelegt?

Rückfrage
Hallo,

bei fast neuwertigen Kleinwagen
(Opel Corsa 1.2 Bj. 1995 KP 12.500 €)

???
Ein zehn Jahre alter Corsa ist doch nicht neuwertig! Der Restwert ist ja bei Luxusausstattung nur bei etwa 2000Euro. Was soll denn da noch als nicht mehr angemessen gelten? Kleinere Fahrzeuge sind ja kaum zu finden.
Gruß
Axel

Hallo,

Ich hab erst kürzlich hier bei w-w-w einen Link gesehen, da ging es um ein Urteil zu genau dem Thema. Ein AlG2 Empfänger hatte einen Skoda, der noch irgendwie 9500€ wert war und den durfte er behalten, angerechnet wurde nichts. Hab auf die schnelle im Archiv nichts gefunden, aber vielleicht weiß ja Jemand, was ich meine.

Gruß
Sticky

Sorry, ich hatte mich verschrieben, natürlich muss es heißen:
Opel Corsa 1.2 Bj. 2005 KP 12.500 €)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]